PRÜFSTAND
Stand · Mo., 26. Oktober 2026
Energie · Steuer

Die Stromsteuer sinkt dauerhaft — aber nur für die Industrie, nicht für Ihren Haushalt.

PRÜFSTAND-Bericht · primärquellen-belegt · Stand 30. Juni 2026 · dauerhaft ab 2026

Die Entlastung bei der Stromsteuer wird entfristet: Für über 600.000 Betriebe sinkt der Satz dauerhaft auf das EU-Minimum. Privathaushalte und große Teile des Mittelstands bleiben außen vor — obwohl Deutschland einen der höchsten Haushalts-Strompreise Europas hat. Das ist keine Panne, sondern eine bewusste Zielentscheidung. Prüfstand rechnet nach, nach welcher Logik.

KennzahlWertHinweis
Steuersatz (begünstigt)0,50 € / MWhEU-Mindeststeuersatz, dauerhaft
Begünstigte Betriebe> 600.000produzierendes Gewerbe, Land-/Forstwirtschaft
Kosten 2026≈ 1,5 Mrd. €Steuermindereinnahmen
Kosten ab 2027≈ 3 Mrd. € / Jahrvolle Höhe
Allgemeine Senkung (verworfen)bis 7 Mrd. € / Jahrhätte alle entlastet
Eckdaten · Quellen: Bundestag, BMF
01

Was beschlossen ist

Die zunächst befristete Entlastung wird fester Bestandteil des Stromsteuergesetzes. Für das produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft sinkt der Satz dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 € pro Megawattstunde. Umfasst sind über 600.000 Betriebe — von Chemie und Metall über die Automobilwirtschaft bis zum Maschinenbau.

Der Staat verzichtet dafür auf ≈ 1,5 Mrd. € (2026) und ≈ 3 Mrd. € ab 2027 pro Jahr. Eine allgemeine Senkung auf EU-Niveau — also auch für Haushalte — hätte bis zu 7 Mrd. € gekostet und wurde aus Haushaltsgründen verworfen.

02

Warum die Entlastung der Mobilität folgt

Die ökonomische Begründung ist die Standort-Logik: Energieintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Industrien (Chemie, Metall, Auto) sind mobil — sie können Produktion ins Ausland verlagern, wenn Strom hier zu teuer ist. Eine Entlastung „hält" diese Wertschöpfung und die daran hängenden Arbeitsplätze.

Privathaushalte dagegen sind immobil — sie wandern nicht ab, egal wie hoch der Preis ist. Aus reiner Standort-Sicht ist es deshalb „effizient", die knappen Mittel dorthin zu lenken, wo die Abwanderungselastizität am höchsten ist: in die Industrie. (Modell-Lesart — eine Effizienz-, keine Gerechtigkeitsaussage.)

03

Wer leer ausgeht

Genau diese Logik ist der Kritikpunkt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (Florian Munder) verweist darauf, dass deutsche Privathaushalte im EU-Vergleich zu den höchsten Strompreisen zahlen — und im Entwurf nicht berücksichtigt werden. Ursprünglich hatte die Koalition eine allgemeine Senkung in Aussicht gestellt; dass nun nur das Gewerbe profitiert, werten Kritiker als Wortbruch.

Die Last trägt damit, wer am wenigsten ausweichen kann: Haushalte und der nicht-energieintensive Mittelstand zahlen weiter den vollen Satz und Europas Spitzenpreise.

04

Entlastung folgt nicht der Last

Das ist der durchgerechnete Kern: Die Entlastung folgt nicht der Belastung, sondern der Mobilität. Wer am stärksten unter hohen Strompreisen leidet (Haushalte), bekommt nichts; wer am leichtesten ausweichen könnte (mobile Industrie), bekommt die Entlastung.

Die Differenz 3 vs. 7 Mrd. € ist genau der Preis dieser Entscheidung: Die rund 4 Mrd. €, die eine Haushaltsentlastung gekostet hätte, wurden gestrichen. Ob das richtig ist, ist eine Abwägung zwischen Standort (Industrie halten) und Verteilung (Haushalte entlasten) — kein Rechenfehler, sondern eine politische Priorität.

Einordnung · Prüfstand

Die dauerhafte Senkung ist real und belegt — und sie ist gezielt. Durchgerechnet heißt das:

  • Standort-effizient: Entlastung geht dorthin, wo Abwanderung droht (mobile Industrie).
  • Verteilungs-blind: Haushalte mit Europas höchsten Preisen bleiben außen vor.
  • Der Verzicht ist beziffert: 3 statt 7 Mrd. € — die fehlenden ~4 Mrd. € sind die gestrichene Haushaltsentlastung.

Effizienz und Gerechtigkeit zeigen hier in verschiedene Richtungen. Das Modell kann sagen, warum die Industrie entlastet wird — ob die Haushalte es auch sein sollten, ist eine Wertentscheidung, die der Gesetzgeber trägt.

Quellen

Belege

  • Deutscher Bundestag, Textarchiv kw46/2025: „Stromsteuersenkung für Produzenten und Landwirte verstetigt" — EU-Mindestsatz 0,50 €/MWh, > 600.000 Betriebe.
  • Bundesfinanzministerium, „Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026" (dauerhafte Entlastung produzierendes Gewerbe/Land- und Forstwirtschaft).
  • Steuermindereinnahmen ≈ 1,5 Mrd. € (2026) / 3 Mrd. € (ab 2027); allgemeine Senkung bis 7 Mrd. €; Kritik vzbv (Florian Munder) — Berichterstattung zum Gesetzentwurf.

Alle Zahlen in diesem Bericht sind mit Primärquelle belegt (amtliche Angaben). Modell-Lesarten (ökonomische Einordnungen) sind als solche gekennzeichnet und von den Fakten getrennt.