PRÜFSTAND
Stand · Mi., 1. Juli 2026
Redaktion

Korrektur & Gegendarstellung

Korrektur-Richtlinie

Wir korrigieren Fehler offen und nachvollziehbar. Wird eine Aussage nach Veröffentlichung als falsch oder irreführend erkannt, kennzeichnen wir die Korrektur sichtbar am Beitrag (mit Datum und Hinweis, was geändert wurde) — der frühere Stand bleibt nachvollziehbar. Hinweise bitte über das Kontaktformular unten.

Gegendarstellung (§ 20 MStV)

Wer durch eine Tatsachenbehauptung in unserem Angebot betroffen ist, kann eine Gegendarstellung verlangen. Voraussetzungen (Orientierung, nicht abschließend): Bezug auf eine Tatsachenbehauptung (nicht auf Werturteile); schriftlich, unterzeichnet, ohne strafbaren Inhalt; unverzüglich; berechtigtes Interesse; angemessener Umfang.

Die Gegendarstellung wird ohne Einschaltungen oder Weglassungen an vergleichbarer Stelle veröffentlicht. Zuleitung über das Formular unten oder an den im Impressum benannten Verantwortlichen.

Beleg-Archiv

Zu jedem Beitrag dokumentieren wir die verwendeten Primärquellen und — bei Änderungen — den Versionsverlauf, um Korrektur- und Gegendarstellungs-Anfragen sauber bearbeiten zu können.

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