Der Koalitionsausschuss will die sachgrundlose Befristung von 24 auf 48 Monate verdoppeln — mit bis zu sechs statt drei Verlängerungen. Das Versprechen: mehr Einstellungen, weil Betriebe leichter „ausprobieren" können. Die Gegenthese aus der Arbeitsökonomik: nicht mehr Jobs, sondern ein gespaltener Arbeitsmarkt. Durchgerechnet mit beiden Perspektiven — und mit den deutschen Daten — zeigt sich: Der Effekt auf die Beschäftigtenzahl ist klein; entscheidend ist, was mit den Übergängen in Festanstellung passiert. Wichtig vorab: Es ist ein Koalitionsbeschluss, noch kein Gesetz.
| Kennzahl | heute (§ 14 TzBfG) | geplant |
|---|---|---|
| Max. sachgrundlose Befristung | 24 Monate | 48 Monate |
| Zulässige Verlängerungen | 3 | 6 |
| Geltung | — | für bis 31.12.2030 Eingestellte |
| Schriftformerfordernis | ja (§ 14 Abs. 4) | entfällt ab 1.1.2027 |
| Rechtsstand | geltendes Recht | Koalitionsbeschluss, kein Gesetz |
Bisher darf ein Arbeitsvertrag ohne Sachgrund höchstens 24 Monate laufen, mit maximal drei Verlängerungen (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 will das auf 48 Monate und sechs Verlängerungen ausweiten — befristet auf Beschäftigte, die bis Ende 2030 eingestellt werden. Zusätzlich soll das Schriftformerfordernis für befristete Verträge zum 1.1.2027 entfallen (dazu Abschnitt 05).
Es ist ein politischer Beschluss, noch kein Gesetz — die Änderung muss erst das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Ökonomisch ist sie eine klassische Partialreform: Sie lockert die Regeln für befristete Verträge, lässt den Kündigungsschutz für unbefristete aber unberührt. Über die Wirkung streiten zwei Modelle — und die Empirie entscheidet, welches näher an der deutschen Realität liegt.
Eine Einstellung ist eine Wette auf unbekannte Match-Qualität. Ist die Trennung teuer (fester Vertrag, Kündigungsschutz), stellt ein risikoscheuer Betrieb im Zweifel gar nicht ein — besonders bei Bewerbern mit unsicherem Signal: Berufseinsteiger, Langzeitarbeitslose, Quereinsteiger, Menschen mit Lücken im Lebenslauf. Eine längere, rechtssichere Probier-Phase senkt dieses Risiko und kann am Rand zusätzliche Einstellungen auslösen.
Diese angebotsseitige Lesart hat empirische Substanz: Befristung wirkt für einen erheblichen Teil der Betroffenen als Sprungbrett — der „verlängerte Probezeit"-Kanal ist real, und gerade in unsicheren Konjunkturlagen oder für schwer vermittelbare Gruppen ist eine niedrigere Einstellungsschwelle ein echter Zugangsgewinn. Wo die Alternative nicht „befristet vs. fest", sondern „befristet vs. gar nicht" lautet, ist die Ausweitung eine Brücke in Beschäftigung. In dieser Perspektive dominiert der Optionswert der Flexibilität den Verdrängungseffekt.
Die Gegenperspektive ist die Theorie des dualen Arbeitsmarkts (Blanchard & Landier 2002; Cahuc & Postel-Vinay). Ihr Kern: Derselbe Optionswert, der die Einstellung erleichtert, erschwert die Entfristung. Darf ein Betrieb eine mittelmäßige Kraft noch vier Jahre günstig und flexibel befristet halten, sinkt sein Anreiz, sie fest zu übernehmen. Die Reform senkt die Schwelle am Eingang und am Ausgang — der Netto-Beschäftigungseffekt ist deshalb theoretisch unbestimmt und empirisch klein. Was steigt, ist die Fluktuation: ein gespaltener Markt aus geschützten „Insidern" und einer Kette befristeter „Outsider".
Blanchard und Landier nennen das die „perversen Effekte" einer Partialreform. Ökonomisch teuer ist daran weniger die Beschäftigungszahl als die Produktivität: Wer weiß, dass er in vier Jahren wieder geht — und der Betrieb, der das weiß —, investieren beide weniger in firmenspezifische Qualifikation. Kürzere effektive Betriebszugehörigkeit heißt weniger Weiterbildung, mehr Such- und Einarbeitungskosten. Die zentrale Größe dieser Perspektive ist die Übergangsquote in Festanstellung: Sie sinkt theoretisch mit längerer zulässiger Befristung — bei annähernd konstanter Gesamtbeschäftigung.
Die Empirie relativiert diese Warnung für Deutschland — und das gehört ehrlich gesagt. Die Übernahmequote befristet Beschäftigter ist hoch: Sie erreichte 2018 mit 44,2 % ihren Höchststand seit Beginn der Messung (2009) und liegt seither auf ähnlichem Niveau, zuletzt leicht (signifikant) gesunken (IAB-Betriebspanel). Zugleich ist der Befristungsanteil rückläufig: von rund 8,3 % aller Beschäftigungsverhältnisse (2018) auf etwa 6,3 % (Mitte 2020), der seit 2004 fallende Trend setzt sich fort. Selbst bei Neueinstellungen erreichte die Befristungsquote 2024 mit rund 25 % einen neuen Tiefststand.
Das heißt: Der deutsche Arbeitsmarkt dualisiert derzeit nicht stärker, sondern eher weniger. Die Blanchard-Landier-Mechanik ist theoretisch robust und die richtige Warnung — aber sie beschreibt eine Richtung, kein aktuelles deutsches Massenphänomen (anders als etwa in Spanien der 1990er/2000er, dem Lehrbuchfall). Bezugspunkt ist deshalb der Ist-Wert (~44 %, 24 Monate, IAB); ein Rückgang bei längerer Dauer ist die Richtungsaussage der Theorie, keine Punktprognose.
Fast untergegangen, aber arbeitsrechtlich brisant: Das Schriftformerfordernis für Befristungen (§ 14 Abs. 4 TzBfG) soll zum 1.1.2027 entfallen. Bisher gilt eine nicht schriftlich vereinbarte Befristung als unwirksam — der Vertrag ist dann automatisch unbefristet (§ 16 TzBfG). Diese Formstrenge ist in der Praxis der häufigste Hebel erfolgreicher Entfristungsklagen.
Fällt die Schriftform, verschiebt sich die Beweislast und ein Schutzmechanismus entfällt: Ob und wozu befristet wurde, wird schwerer nachweisbar; Streit über den Vertragsinhalt nimmt tendenziell zu. Ökonomisch senkt das die Transaktionskosten der Befristung für Arbeitgeber weiter — und verstärkt damit genau den Ausgangs-Effekt aus Perspektive 2 (leichtere, billigere Befristung → schwächerer Entfristungsanreiz). Ein „Bürokratieabbau", der die Machtbalance im Arbeitsverhältnis mitverschiebt.
Beide Perspektiven sind valide und divergieren in der relevanten Frage: Perspektive 1 fragt „schafft es Zugang?", Perspektive 2 fragt „schafft es Bindung?". Die Verteilungswirkung ist in beiden dieselbe Richtung: Betroffen sind die Outsider — Jüngere, Einsteiger, strukturschwache Regionen —, für die vier Jahre Unsicherheit Kreditwürdigkeit, Familienplanung und Wohnungssuche erschweren, ohne garantierte Festanstellung. Für Insider ändert sich nichts.
Der durchgerechnete Kern: „Mehr Jobs" ist das schwächste Argument — die Beschäftigtenzahl bewegt sich kaum. Ob die Reform Brücke oder Drehtür wird, entscheidet sich nicht an der Arbeitslosenquote, sondern an der Übergangsquote von befristeter in feste Beschäftigung. Sie ist heute hoch (~44 %) und sollte beobachtet werden: Bleibt sie stabil, war die Ausweitung eine Brücke; fällt sie spürbar, ist aus „ausprobieren" ein „austauschen" geworden. Das ist die testbare Aussage — messt die Übergangsquote, nicht die Beschäftigtenzahl.
Die Ausweitung ist ein Koalitionsbeschluss (kein Gesetz) — durchgerechnet zählen drei Punkte:
Unterm Strich: Als konjunkturelle Brücke und Zugangshilfe für Randgruppen vertretbar; als Dauerzustand ein Risiko für Bindung und Produktivität. Die eine testbare Prüfgröße ist die Übergangsquote in Festanstellung — nicht die Beschäftigtenzahl.
Alle Zahlen in diesem Bericht sind mit Primärquelle belegt (amtliche Angaben). Modell-Lesarten (ökonomische Einordnungen) sind als solche gekennzeichnet und von den Fakten getrennt.