PRÜFSTAND
Stand · Mo., 26. Oktober 2026
Rente · Altersvorsorge · 2027

Der Staat legt ab 2027 für jedes Kind 10 Euro im Monat an. Warum der Zinseszins daraus ein kleines Vermögen macht und trotzdem keine Rente rettet, warum der oft vermutete Steuervorteil gegenüber einem normalen Kinderdepot kaum existiert, und warum die eigentliche Ungleichheit nicht im Geld steckt, sondern in der Frage, wer überhaupt einen eigenen Vertrag abschließt.

PRÜFSTAND-Bericht · primärquellen-belegt · Stand 6. September 2026 · Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zur Frühstartrente am 12. August 2026 beschlossen (Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente, FrühStRG); das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Der Staat zahlt zehn Euro im Monat für jedes Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Wer will, eröffnet einen eigenen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter; für Kinder ohne eigenen Vertrag legt der Bund die Mittel kollektiv an, verwaltet von der Deutschen Bundesbank, mit Wechselmöglichkeit in einen eigenen Vertrag bis zum 35. Lebensjahr. Start mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 (Jahrgang 2020 rückwirkend ab 1.1.2026), danach jährlich der Jahrgang, der sechs wird. Privat aufstocken kann man bis 6.840 Euro im Jahr; diese Eigenbeiträge und ihre Erträge sind jederzeit entnehmbar (bei Entnahme werden nur die Erträge besteuert), allein das staatlich geförderte Frühstartrentenvermögen ist bis 65 gebunden. Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, die Leistungen werden nachgelagert besteuert. Für das Depot gilt ein Effektivkostendeckel von einem Prozent, bis zur Volljährigkeit ohne Abschluss- und Vertriebskosten. Kosten laut Entwurfsbegründung: rund 198 Mio. Euro für 2027 (im Jahr des 6. Geburtstags werden nur 55 Prozent der 120 Euro angesetzt); bei Vollausbau (ab etwa 2038) schätzungsweise rund 1 Mrd. Euro jährlich. Modell-Einordnung (Umlage gegen Kapitaldeckung, r gegen n+g) und belegte Fakten sind im Text getrennt.

Zehn Euro im Monat, vom Staat, für jedes Kind, angelegt am Kapitalmarkt: Ab 2027 bekommt in Deutschland jedes Kind von sechs bis achtzehn eine Frühstartrente. Über zwölf Jahre sind das 1.440 Euro geschenktes Geld, das über ein halbes Jahrhundert wächst. Das Rechenwerk dahinter ist echt und beeindruckend: Das Finanzministerium selbst kommt bei sieben Prozent Rendite auf rund 53.000 Euro bis zum Ruhestand, allein aus dem staatlichen Beitrag. Der Bericht ordnet drei Dinge ein, die in der Schlagzeile untergehen. Erstens die Magnitude: Die großen Zahlen hängen an einer optimistischen Renditeannahme und sind nominal; inflationsbereinigt und nach Kosten bleibt ein hübscher Zuschuss, keine Alterssicherung. Zweitens ein verbreiteter Denkfehler: Der große Steuervorteil, den man hinter der Aufstockung bis 6.840 Euro vermutet, schrumpft im Vergleich zu einem ganz normalen Kinderdepot auf wenig zusammen, für Gutverdiener kann die nachgelagerte Besteuerung sogar teurer sein. Und drittens die eigentliche Verteilungsfrage, die nicht im Steuerrecht liegt, sondern im Zugang: Die zehn Euro bekommen alle, aber ein eigenes Depot, Kontoauszüge, den Lerneffekt und die Aufstockungsoption hat nur, wer einen Einzelvertrag abschließt, und wer das tut, hängt am Einkommen. Das große Problem der umlagefinanzierten Rente rührt die Reform ohnehin nicht an.

GrößeWertAnmerkung
Staatlicher Beitrag10 €/MonatKind vom 6. bis 18. Lebensjahr; 1.440 € gesamt je Kind
Depot mit 65 (BMF, 7 %)~53.000 €nur Staat; mit 10 € Elternbeitrag ~107.000 €, mit 50 € ~320.000 €
vorsichtiger (5 % netto)~20.000 €nach 1 %-Kostendeckel; real ~4.000–12.000 € heutiger Kaufkraft
Kostendeckel Depotmax. 1 % effektivObergrenze (passiv oft darunter); bis 18 keine Abschluss-/Vertriebskosten
Aufstockungbis 6.840 €/Jahrjederzeit entnehmbar; Steuervorteil ggü. normalem Kinderdepot gering
Gesperrt bis 65nur das StaatsgeldEigenbeiträge bleiben liquide (Entnahme: nur Erträge besteuert)
Ohne EinzelvertragKollektivanlageBund/Bundesbank; Abruf in eigenen Vertrag bis 35
PrüfgrößeEinzelvertrags-QuoteEntwurf rechnet mit 30–90 %; Zugang korreliert mit Einkommen
Kosten Staat198 Mio → ~1 Mrd €/Jahr2027 (Begründung) bis Vollausbau ~2038 (Schätzung)
Frühstartrente: was beschlossen ist, und was 10 Euro im Monat leisten. Primärquellen: BMF, Regierungsentwurf FrühStRG (12.8.2026), Entwurfsbegründung und FAQ. Magnitude: BMF-Beispiel (7 %) sowie eigene, vorsichtigere Rechnung.
01

Die Fakten — zehn Euro, ein Depot oder ein Kollektivtopf

Vom 1. Januar 2027 an zahlt der Staat für jedes Kind zwischen dem sechsten und dem achtzehnten Geburtstag zehn Euro im Monat in die kapitalgedeckte Altersvorsorge, die Frühstartrente. Über die zwölf Jahre summiert sich das auf 1.440 Euro je Kind. Wer möchte, eröffnet dafür einen eigenen Standarddepot-Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter. Für Kinder, deren Eltern das nicht tun, legt der Bund die Mittel kollektiv an, verwaltet von der Deutschen Bundesbank; in einen eigenen Vertrag wechseln kann man diese Mittel noch bis zum 35. Lebensjahr. Ausgezahlt wird das staatlich geförderte Vermögen grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr, die Erträge bleiben bis dahin steuerfrei, die spätere Rente wird nachgelagert besteuert.

Neben den zehn Euro vom Staat steht ein zweiter, größerer Betrag im Gesetz: Privat aufstocken darf man das Depot um bis zu 6.840 Euro im Jahr. Wichtig, und oft übersehen: Diese Eigenbeiträge sind nicht bis 65 gesperrt. Sie und die auf sie entfallenden Erträge lassen sich jederzeit entnehmen, versteuert werden bei der Entnahme nur die Erträge. Gebunden bis zum Ruhestand ist allein das geschenkte staatliche Startkapital. Der illiquide Teil ist also das Geschenk, nicht das eigene Geld.

Der Einstieg ist gestaffelt. Los geht es mit den Jahrgängen 2020 und 2021, wobei der Jahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026 bedient wird; danach kommt jedes Jahr der Jahrgang hinzu, der sechs wird. Für das Depot gilt ein Effektivkostendeckel von einem Prozent, bis zur Volljährigkeit fallen gar keine Abschluss- und Vertriebskosten an. Die Entwurfsbegründung veranschlagt für 2027 rund 198 Millionen Euro, wobei im Jahr des sechsten Geburtstags nur 55 Prozent der 120 Euro angesetzt werden; mit jedem neuen Jahrgang wächst die Summe, bei Vollausbau um 2038 herum auf geschätzt rund eine Milliarde Euro im Jahr.

02

Der Mechanismus — warum früh anfangen so viel ausmacht

Der ökonomische Kern der Frühstartrente ist der Zinseszins über eine sehr lange Zeit. Ein Euro, der mit sechs Jahren angelegt wird, hat bis 65 fast sechzig Jahre Zeit zu wachsen. Deshalb wiegt früh angelegtes Geld ungleich schwerer als spät angelegtes, und deshalb setzt die Reform bei Kindern an. Das Finanzministerium rechnet in seinem eigenen Beispiel mit sieben Prozent Rendite und kommt so auf rund 2.200 Euro Depotwert mit 18 und rund 53.000 Euro bis zum Ruhestand, allein aus dem staatlichen Beitrag; wer als Elternteil zehn Euro im Monat zulegt, landet bei rund 107.000 Euro, bei fünfzig Euro bei rund 320.000 Euro.

Hier ist Ehrlichkeit über die Annahmen nötig. Sieben Prozent sind optimistisch, und die Zahlen sind nominal. Rechnet man mit dem gesetzlichen Kostendeckel von einem Prozent und vorsichtigeren fünf Prozent netto, werden aus den 1.440 Euro eher rund 20.000 Euro mit 65; inflationsbereinigt, in heutiger Kaufkraft, bleiben davon etwa 4.000 bis 12.000 Euro. Als monatliche Zusatzrente sind das grob einige Dutzend Euro. Ein hübscher Grundstock, aber keine Alterssicherung, und es wäre unredlich, es als solche zu verkaufen. Die Spanne zwischen den 53.000 und den 20.000 Euro ist dabei kein Widerspruch, sondern zeigt, wie stark alles an der unterstellten Rendite hängt.

Der Kostendeckel ist ein echter Pluspunkt, denn Gebühren wiegen über sechs Jahrzehnte schwer: Schon ein Prozent pro Jahr senkt das Endkapital von rund 33.000 auf rund 20.000 Euro, das sind etwa vierzig Prozent weniger. Das eine Prozent ist allerdings die Obergrenze; ein passives, breit gestreutes Standarddepot dürfte deutlich darunter liegen, was das Ergebnis verbessert. Zu beobachten ist, dass die Kostenfreiheit im Entwurf an das staatliche Startkapital geknüpft ist und für private Zuzahlungen anteilig Kosten zulässig bleiben könnten.

03

Das Modell — Umlage gegen Kapitaldeckung

Die Frühstartrente ist ein kleiner Baustein in der großen Grundsatzfrage der Alterssicherung: Umlage oder Kapitaldeckung. Die gesetzliche Rente ist umlagefinanziert, die Beiträge der Erwerbstätigen zahlen direkt die heutigen Renten. Ihre implizite Verzinsung ist, wie Paul Samuelson und Henry Aaron gezeigt haben, die Summe aus Lohn- und Bevölkerungswachstum, in der Formel n plus g. Ein kapitalgedecktes Depot dagegen wirft die Kapitalmarktrendite r ab. Solange r größer ist als n plus g, und das war historisch meist so, verspricht die Kapitaldeckung die höhere Rendite, allerdings um den Preis von Marktrisiko, das der Sparer allein trägt.

Der klassische Einwand gegen einen Umstieg ist die Transformationslast: Wer von der Umlage auf Kapitaldeckung wechselt, zahlt eine Generation lang doppelt, für die Alten von heute und für die eigene Rücklage. Die Frühstartrente umgeht dieses Problem scheinbar, indem sie zusätzlich aufbaut statt umzuschichten und das Startkapital verschenkt. Doch der Ökonom Friedrich Breyer hält dagegen: Geschenkt ist das Geld nicht, es ist steuerfinanziert. Die Last verschwindet also nicht, sie wandert nur von den Rentenbeiträgen in den allgemeinen Haushalt. Die eine Milliarde im Jahr muss erwirtschaftet oder an anderer Stelle eingespart werden.

Damit ist die Grenze markiert. Die Frühstartrente ist eine Ergänzung, kein Umbau des Kerns. Das eigentliche Problem der gesetzlichen Rente, dass n plus g wegen der Demografie sinkt und immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner tragen, löst ein Kinderdepot nicht; es wirkt erst in Jahrzehnten und in einer anderen Säule. Wer die Frühstartrente als Antwort auf die Rentenlücke präsentiert, verwechselt einen sinnvollen dritten Pfeiler mit dem Fundament.

04

Verteilung — nicht die Steuer, der Zugang

Der staatliche Zuschuss selbst ist bemerkenswert egalitär: Jedes Kind bekommt dieselben zehn Euro, unabhängig vom Elternhaus. Relativ zum Einkommen ist das sogar leicht progressiv, weil derselbe Betrag für ein armes Kind mehr wiegt. Das beste Argument der Reform ist deshalb die breitere Aktienkultur: In Deutschland hält nur rund jeder Fünfte überhaupt Aktien, Fonds oder ETFs (14,1 Mio. Menschen, Deutsches Aktieninstitut 2025), und dieser Anteil steigt stark mit dem Einkommen. Ärmere Haushalte verpassen so die Aktienrendite; in einem universellen Startkapital lässt sich ein Instrument sehen, das diese Lücke eher schließt.

Ein verbreitetes Gegenargument trägt allerdings nicht so weit, wie es klingt: dass die Aufstockung bis 6.840 Euro im Jahr das eigentliche, regressive Steuergeschenk sei. Prüft man das gegen den realistischen Vergleichsfall, ein ganz normales Kinderdepot mit einem thesaurierenden Aktien-ETF, bleibt vom Vorteil wenig. Dort ist die laufende Steuer ohnehin gering, weil nur die Vorabpauschale anfällt, es greifen die Freibeträge des Kindes, eine Teilfreistellung von dreißig Prozent und der feste Abgeltungsteuersatz von fünfundzwanzig Prozent. Die Frühstartrente stellt die Erträge zwar bis zur Auszahlung frei, besteuert die Rente dann aber nachgelagert zum persönlichen Satz, was für Gutverdiener sogar teurer sein kann; Zuzahlungen Dritter sind nicht als Sonderausgaben absetzbar. Der belastbare Vorteil der Aufstockung ist daher weniger die Steuer als der Kostendeckel. Wer den Steuerausfall zur Kernthese machen will, müsste ihn beziffern; ohne Zahl bleibt es eine Hypothese, und diese Ehrlichkeit gehört dazu.

Die eigentliche Verteilungswirkung liegt woanders, im Zugang. Universell sind nur die zehn Euro. Ein eigenes Depot mit Kontoauszügen, dem Lerneffekt und der Aufstockungsoption bekommt nur, wer aktiv einen Einzelvertrag abschließt, und diese Quote wird mit dem Einkommen steigen. Der Entwurf selbst rechnet mit einer Einzelvertrags-Quote in einer weiten Spanne von dreißig bis neunzig Prozent. Die übrigen Kinder landen im anonymen Kollektivtopf der Bundesbank, den jemand bis zum 35. Lebensjahr aktiv in einen eigenen Vertrag holen muss; was mit nicht abgerufenen Mitteln danach geschieht, ist ein zu beobachtender Punkt. Damit droht die klassische Schieflage: Der sichtbare, bildende, ausbaufähige Teil der Reform erreicht die ohnehin Finanzaffinen zuerst, während die Zielgruppe, die eine Aktienkultur am nötigsten hätte, im Standardtopf verbleibt. Nicht wer aufstockt, sondern wer überhaupt einen Vertrag hat, ist deshalb die entscheidende Verteilungsfrage.

Dazu kommt die Opportunitätsfrage. Die rund eine Milliarde Euro im Jahr ist steuerfinanziert und fehlt anderswo. Dieselbe Summe könnte die heutige Altersarmut lindern, die real und weiblich ist; mehr als jede zweite Frau mit 45 Beitragsjahren liegt mit ihrer Rente unter der Armutsgrenze (siehe den Bericht Niedrigrente). Die Frühstartrente hilft den Kindern von morgen, nicht den Armen von heute, und dieser Zielkonflikt gehört benannt.

05

Kluger Grundstein oder gut benannte Symbolpolitik

Ob die Reform vertretbar ist, ist eine Bewertung, und beide Seiten haben ein ernstes Argument. Dafür spricht, dass früher, breiter, kapitalgedeckter Vermögensaufbau ökonomisch vernünftig ist, dass der Kostendeckel die Rendite bei den Kindern hält und dass ein universelles Startkapital die Aktienkultur demokratisieren kann. Dagegen spricht, dass der sichtbare Betrag zu klein für eine Rente ist, dass der oft unterstellte Steuervorteil gegenüber einem normalen Depot kaum existiert und dass der bildende, ausbaufähige Teil vor allem die erreicht, die einen Einzelvertrag abschließen.

Die redliche Zuspitzung ist deshalb nicht Geschenk gegen Steuertrick, sondern Zugang. Der universelle Zehn-Euro-Baustein ist der überzeugende Teil; sein Wert entscheidet sich daran, ob auch die Kinder aus finanzfernen Haushalten einen echten, eigenen Vertrag bekommen statt im Kollektivtopf zu verbleiben. Die wirksamste Stellschraube ist deshalb nicht die Höhe der Aufstockung, sondern die Vertragsquote, etwa über einen automatischen, kostenfreien Einzelvertrag als Standard, aus dem man aussteigen kann, statt in ihn hinein. Wer die Reform verteidigt, muss erklären, wie die Zielgruppe an einen eigenen Vertrag kommt; wer sie verwirft, muss sagen, ob er auf die Chance einer breiten Aktienkultur verzichten will.

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Der Kern — und die Prüfgröße

Die Frühstartrente nutzt einen echten ökonomischen Effekt, den Zinseszins über ein halbes Jahrhundert, und macht aus 1.440 Euro staatlichem Geld nominal ein kleines Vermögen. Real und nach Kosten bleibt ein Zuschuss, keine Rente, und das Problem der umlagefinanzierten Rente rührt sie nicht an, sondern verschiebt dessen Finanzierung in den Haushalt. Ihr egalitärer Kern, zehn Euro für jedes Kind, ist verteidigenswert; der vermutete große Steuervorteil der Aufstockung ist es kaum, weil er gegenüber einem normalen Kinderdepot schrumpft.

Die belastbare Prüfgröße ist deshalb nicht, wie viele Depots eröffnet werden oder wer aufstockt, sondern wer überhaupt einen eigenen Vertrag bekommt. Erstens: Wie hoch ist die Einzelvertrags-Quote nach Einkommen, wächst die Aktienkultur wirklich in die Breite, oder bleibt die Zielgruppe im Kollektivtopf der Bundesbank, aus dem sie bis 35 aktiv wechseln müsste? Zweitens: Welche reale Rendite bleibt nach Kosten, hält der Effektivkostendeckel auch für die privaten Zuzahlungen? Drittens: Bleibt die fiskalische Last bei rund einer Milliarde, und wie hoch ist der bislang unbezifferte Steuerausfall der Aufstockung wirklich? Und viertens der Zielkonflikt: Geht der Ausbau der Kinderrente zulasten der Bekämpfung der heutigen Altersarmut? An der Frage, ob am Ende breiter Vermögensaufbau steht oder ein gut benanntes Startkapital für die ohnehin Finanzaffinen, entscheidet sich der Wert dieser Reform.

Einordnung · Prüfstand

Die Fakten sind belegt (BMF, Regierungsentwurf FrühStRG vom 12.8.2026, Begründung + FAQ): ab 1.1.2027 zehn Euro im Monat je Kind (6 bis 18), eigener Standarddepot-Vertrag oder Kollektivanlage bei der Bundesbank (Abruf in eigenen Vertrag bis 35); private Aufstockung bis 6.840 €/Jahr, jederzeit entnehmbar (nur das Staatsgeld ist bis 65 gebunden); Erträge bis Auszahlung steuerfrei, dann nachgelagert besteuert; Effektivkostendeckel 1 %. Drei Punkte, die die Schlagzeile „10 Euro Rente für jedes Kind" präzisieren:

  • Zinseszins ist echt, die Magnitude hängt an der Rendite: Das BMF rechnet mit 7 % und kommt auf ~53.000 € (nur Staat) bzw. ~107.000 € (mit 10 € Elternbeitrag) bis 65. Vorsichtiger, nach 1 %-Kostendeckel und mit 5 % netto, sind es eher ~20.000 € nominal, real ~4.000–12.000 € (heutige Kaufkraft) — ein Zuschuss, keine Alterssicherung. 1 % Kosten kosten über 60 Jahre rund 40 % des Ertrags (der Deckel ist ein Pluspunkt, passive Depots dürften darunter liegen).
  • Modell Umlage vs. Kapitaldeckung (Aaron/Samuelson): Kapitaldeckung schlägt die Umlage bei r > n+g, aber mit Marktrisiko. Zusätzlicher Pfeiler, kein Umbau — löst das Demografieproblem nicht. Breyer: Das „geschenkte" Startkapital ist steuerfinanziert, die Transformationslast wird nicht umgangen, sondern in den Haushalt verschoben.
  • Verteilung = Zugang, nicht Steuer: Die 10 € sind universell (leicht progressiv, Aktienkultur-Chance). Der vermutete regressive Steuervorteil der 6.840-€-Aufstockung schrumpft gegenüber einem normalen Kinderdepot (Vorabpauschale, 30 % Teilfreistellung, Freibeträge, 25 % Abgeltung; nachgelagert kann für Gutverdiener teurer sein) — ohne bezifferten Steuerausfall bleibt das Hypothese. Die echte Schieflage: eigenes Depot/Aufstockung/Lerneffekt nur mit Einzelvertrag (Entwurf: 30–90 % Quote, korreliert mit Einkommen); der Rest bleibt im Bundesbank-Kollektivtopf. Opportunitätskosten: ~1 Mrd €/Jahr vs. heutige Altersarmut (Bericht Niedrigrente).

Unterm Strich: ein ökonomisch sinnvoller, egalitärer Startbaustein (10 € für alle), dessen oft unterstellter Steuervorteil bei der Aufstockung gegenüber einem normalen Depot kaum trägt und der das eigentliche Rentenproblem nicht löst. Die entscheidende Verteilungsfrage ist der Zugang zum Einzelvertrag, nicht die Steuer. Messbar an der Einzelvertrags-Quote nach Einkommen, der realen Nettorendite und dem fiskalischen Zielkonflikt mit der heutigen Altersarmut.

Modell · Was-wäre-wenn

Ökonomische Einordnung

Modell: Umlage gegen Kapitaldeckung (Samuelson 1958; Aaron 1966). Implizite Rendite der Umlage = n+g (Lohn- plus Bevölkerungswachstum), der Kapitaldeckung = r (Kapitalmarktrendite); Kapitaldeckung dominiert bei r > n+g, aber mit Marktrisiko und Transformationslast. Breyer: geschenktes Startkapital ist steuerfinanziert, Last wandert in den Haushalt. Zusätzlich: Zinseszins über ~60 Jahre und Aktienprämie (Mehra/Prescott 1985); ergebnisentscheidend sind Renditeannahme (BMF 7 %, vorsichtig 5 % netto) und Kostendeckel (1 %). Die Frühstartrente ist ein zusätzlicher dritter Pfeiler, kein Ersatz der gesetzlichen Umlage. Testfrage in Zahlen: Einzelvertrags-Quote nach Einkommen (Zugang, nicht Steuer) und reale Nettorendite. Vgl. Theorie-Stück „Umlage vs. Kapitaldeckung".

Modell-Einordnung, keine Prognose — getrennt von den oben belegten Zahlen.

Quellen

Belege

  • Faktenlage (Primärquellen): BMF, Regierungsentwurf „Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente" (FrühStRG), Kabinettsbeschluss 12.8.2026, mit Pressemitteilung (12.8.2026), Entwurfsbegründung und BMF-FAQ: 10 €/Monat je Kind vom vollendeten 6. bis 18. Lebensjahr; eigener kapitalgedeckter Standarddepot-Vertrag zertifizierter Anbieter ODER Kollektivanlage des Bundes, verwaltet von der Deutschen Bundesbank, mit Wechsel in einen eigenen Vertrag bis zum 35. Lebensjahr; private Zuzahlungen bis 6.840 €/Jahr, jederzeit entnehmbar (bei Entnahme nur die Erträge besteuert), nur das staatlich geförderte Vermögen bis 65 gebunden; Erträge bis Auszahlung steuerfrei, Leistungen nachgelagert besteuert; Effektivkostendeckel 1 %, bis Volljährigkeit ohne Abschluss-/Vertriebskosten; Start 1.1.2027 (Jahrgänge 2020/2021, 2020 rückwirkend ab 1.1.2026).
  • Kosten/Reichweite: Entwurfsbegründung — rund 198 Mio. € für 2027 (im Jahr des 6. Geburtstags nur 55 % der 120 € angesetzt; 2027 = Jahrgang 2020 inkl. 2026 plus Jahrgang 2021), daher nicht schlicht 2 × 84 Mio. Vollausbau (ab etwa 2038) rund 1 Mrd. €/Jahr (Schätzung; Plausibilität: ~10 Mio. Kinder 6–18 × 120 € ≈ 1,2 Mrd.). Einzelvertrags-Quote laut Entwurf 30–90 %. Basis im Koalitionsvertrag CDU/CSU–SPD 2025.
  • Magnitude: BMF-Beispiel (Annahme 7 % Rendite): ~2.200 € Depotwert mit 18, ~53.000 € (nur Staat) bzw. ~107.000 € (mit 10 €/Monat Elternbeitrag), ~320.000 € (mit 50 €/Monat) bis Renteneintritt. Eigene, vorsichtigere Rechnung (10 €/Monat, Alter 6–18 = 1.440 €, Wachstum bis 65): nominal ~33.000 € (6 %), ~20.000 € (5 %), ~7.000 € (3 %); real (2–4 %) ~4.000–12.000 €. Der 1 %-Kostendeckel senkt 6 % brutto auf ~5 % netto (Endkapital ~33.000 → ~20.000 €, rund 40 % weniger); 1 % ist die Obergrenze, passive Standarddepots dürften darunter liegen.
  • Modell: Paul A. Samuelson, JPE 1958; Henry Aaron, „The Social Insurance Paradox", 1966 (implizite Umlagerendite = n+g); Aktienprämie: Mehra/Prescott, 1985. Friedrich Breyer zur Steuerfinanzierung/Transformationslast der Kapitaldeckung. Umlage vs. Kapitaldeckung: r vs. n+g, Marktrisiko, Transformationslast. Aktienkultur: Deutsches Aktieninstitut, Aktionärszahlen 2025 — 14,1 Mio. Aktien-/Fonds-/ETF-Besitzer (rund jeder Fünfte), stark mit dem Einkommen steigend.
  • Eigene Einordnung: Reframing von „10 Euro Rente für jedes Kind" zu (1) echter, aber renditeabhängiger und real bescheidener Zinseszins-Effekt (BMF 7 % → ~53.000 €; vorsichtig ~20.000 € nominal, real ~4.000–12.000 €); (2) Modell Umlage vs. Kapitaldeckung — zusätzlicher dritter Pfeiler, steuerfinanziert (Breyer), löst das Demografieproblem nicht; (3) Verteilung liegt im Zugang, nicht in der Steuer: der vermutete Steuervorteil der Aufstockung schrumpft gegenüber einem normalen Kinderdepot (unbezifferter Steuerausfall = Hypothese), entscheidend ist die Einzelvertrags-Quote nach Einkommen (Entwurf 30–90 %; Rest im Bundesbank-Kollektivtopf). Prüfgröße: Vertragsquote nach Einkommen, reale Nettorendite, Kostendeckel-Reichweite, fiskalischer Zielkonflikt (Bericht Niedrigrente). Faktenlage und Modell/Bewertung getrennt; Wertungsfrage offen und gekennzeichnet.

Alle Zahlen in diesem Bericht sind mit Primärquelle belegt (amtliche Angaben). Modell-Lesarten (ökonomische Einordnungen) sind als solche gekennzeichnet und von den Fakten getrennt.