Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld „Grundsicherungsgeld". Die Reform bringt schärfere Mitwirkungspflichten, härtere Sanktionen bis zum vollständigen Leistungsentzug und einen wiederbelebten Vermittlungsvorrang. Betroffen sind rund 3,9 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die politische Erzählung lautet „Fördern durch Fordern — und sparen". Durchgerechnet trägt der Sanktionshebel den fiskalischen Teil dieser Erzählung nur schwach.
| Kennzahl | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Regelsatz Alleinstehende | 563 € / Monat | 2025er Niveau, für 2026 fortgeschrieben (keine Erhöhung) |
| Paare / Kinder | 506 € p. P. · 357–471 € | Kinder je nach Alter |
| Sanktion Pflichtverletzung | −30 % Regelbedarf | je 3 Monate, pro Verstoß |
| Totalverweigerung | bis −100 % | inkl. Kosten der Unterkunft möglich |
| Erwerbsfähige Leistungsberechtigte | ≈ 3,91 Mio. | Juni 2025 (BA) |
| Leistungsberechtigte gesamt | ≈ 5,39 Mio. | in ca. 2,9 Mio. Bedarfsgemeinschaften |
Der Bundestag hat die Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt; seit 1. Juli 2026 gilt sie. Die Regelsätze bleiben zunächst auf dem Niveau von 2025 — 563 € für Alleinstehende, 506 € je Person bei Paaren, 357–471 € für Kinder je nach Alter. Neu ist nicht die Höhe, sondern der Rahmen: mehr Verbindlichkeit, weniger Schonung.
Konkret: Der Vermittlungsvorrang kehrt zurück (erst Arbeit, dann Qualifizierung), die großzügige Vermögens-Karenzzeit entfällt weitgehend, und die Kosten der Unterkunft werden in der Übergangszeit auf das 1,5-fache der örtlich angemessenen Grenze gedeckelt.
Pflichtverletzungen — etwa eine abgelehnte zumutbare Stelle, ein abgebrochene Maßnahme oder ausbleibende Bewerbungen — können den Regelbedarf um 30 % für jeweils drei Monate mindern. Bei nachhaltiger Nichterreichbarkeit ist der vollständige Entzug aller Leistungen inklusive der Unterkunftskosten möglich.
Bereits seit dem 23. April 2026 greift die schärfste Einzelregel: Wer eine als zumutbar eingestufte Arbeit vorsätzlich verweigert, kann schon beim ersten Mal den vollen Regelbedarf verlieren. Die frühere Stufenlogik (erst milde, dann härtere Kürzungen) ist damit an dieser Stelle aufgehoben.
Ökonomisch ist die Grundsicherung eine Aktivierungspolitik: Sanktionen erhöhen die Kosten des Nicht-Suchens und senken den Reservationslohn. Im Standardmodell der Arbeitssuche führt das zu schnelleren Abgängen aus dem Bezug — das ist empirisch belegt und unstrittig der Effekt, den die Reform anzielt.
Die Einschränkungen sind aber genauso belegt: Die Abgänge gehen tendenziell in instabilere, geringer entlohnte Beschäftigung, und der Effekt konzentriert sich auf jene mit niedrigen strukturellen Hürden. IAB-Präsident Bernd Fitzenberger ordnet Sanktionen als Teil des Systems ein, nicht als zentralen Hebel nachhaltiger Integration. Sanktionen schaffen weder Kinderbetreuung noch Sprachkenntnisse noch Gesundheit — dort, wo diese Hürden binden, verpufft der Anreiz. (Wirkungsrichtung belegt; die Größenordnung je Fall ist modelliert.)
Von den ~3,9 Mio. erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist nur ein kleiner Teil überhaupt sanktionsbetroffen; viele sind Aufstocker, gesundheitlich eingeschränkt oder in Betreuung/Ausbildung. Die unmittelbare Ersparnis aus Regelbedarfs-Kürzungen ist deshalb rechnerisch klein gegenüber dem Gesamtvolumen — der fiskalische Effekt hängt fast vollständig davon ab, wie viele zusätzlich in dauerhafte Arbeit wechseln. Genau diese Verhaltensreaktion ist modelliert, nicht gemessen.
Hinzu kommt eine Kostenverlagerung: Ein Entzug inklusive Unterkunftskosten spart im SGB-II-Budget, verschiebt die Kosten aber potenziell in andere Systeme (Wohnungsnotfallhilfe, Gesundheit, Kommunen). Aus Sicht der Allokationstheorie wird ein Kostenpunkt dann nicht beseitigt, sondern externalisiert. Eine belastbare Netto-Einsparung hat die Bundesregierung bislang nicht vorgelegt — seriös beziffern lässt sie sich erst mit den Verlaufsdaten.
Mehr Verbindlichkeit im Grundsicherungssystem ist eine legitime Richtungsentscheidung. Durchgerechnet steht und fällt ihr Erfolg aber mit einer Zahl, die noch niemand hat — der zusätzlichen, dauerhaften Beschäftigung:
Ob die Reform netto spart, entscheidet nicht die Härte der Regel, sondern die Arbeitsnachfrage für diese Gruppe. Bis dahin ist die „Milliarden-Einsparung" eine Annahme — und der sicherste Effekt ist die Verschärfung selbst.
Alle Zahlen sind mit Primärquelle belegt. Einzelne, ausdrücklich als „modelliert/illustrativ" gekennzeichnete Werte sind Rechen-Illustrationen, keine amtlichen Zahlen. Tatsachen und Modell-Lesarten sind getrennt ausgewiesen.