PRÜFSTAND
Stand · Mo., 26. Oktober 2026
Gesundheit · Kosten · Produktivität · 2024

Krankheitskosten plus 7,6 Prozent: Der Preis steigt, kaum die Menge

PRÜFSTAND-Bericht · primärquellen-belegt · Stand 12. Oktober 2026 · Das Statistische Bundesamt hat am 8. Oktober 2026 die Krankheitskostenrechnung für 2024 veröffentlicht (Pressemitteilung Nr. 359): 528,5 Milliarden Euro direkte Kosten, 37,5 Milliarden oder 7,6 Prozent mehr als 2023, je Einwohner 6.330 Euro. Modell-Einordnung: Baumols Kostenkrankheit — ein Sektor mit geringem Produktivitätswachstum, dessen Löhne der Gesamtwirtschaft folgen, verteuert sich auch dann, wenn er nicht mehr leistet. Die Prüfgrößen dieses Berichts fallen aus diesem Modell: Menge, Altersstruktur, Lohnkanal.

Krankheit hat Deutschland 2024 direkt 528,5 Milliarden Euro gekostet, 7,6 Prozent mehr als im Jahr davor. Die naheliegende Erklärung lautet Alterung, und sie trägt für dieses Jahr fast nichts. In jeder einzelnen Altersgruppe sind die Kosten je Kopf langsamer gestiegen als im Durchschnitt aller Altersgruppen: zwischen 4,47 Prozent bei den Menschen ab 85 Jahren und 7,14 Prozent bei den 65- bis unter 85-Jährigen, gegenüber 7,29 Prozent im Mittel. Die Fallzahlen helfen auch nicht weiter. Stationär wurden 2,0 Prozent mehr Menschen behandelt, die Pflegetage nahmen um rund 0,6 Prozent zu, und das Personal wuchs um 1,4 Prozent in Vollzeitäquivalenten. Zieht man den Arbeitseinsatz heraus, bleiben 6,1 Prozent mehr Kosten je Vollzeitkraft. Genau danach sieht ein Lehrbuchmechanismus aus, den William Baumol 1967 beschrieben hat: Ein Sektor, dessen Arbeit sich kaum rationalisieren lässt, muss die Löhne der Gesamtwirtschaft mitgehen, sonst verliert er seine Leute. Im zweiten Quartal 2024 stiegen die Verdienste im Gesundheits- und Sozialwesen um 6,7 Prozent, gesamtwirtschaftlich um 5,4. Der Abstand zwischen diesem Lohnanstieg und den 6,1 Prozent je Vollzeitkraft beträgt 0,6 Prozentpunkte. Was fehlt, ist der Vergleichswert, auf dem das Modell ruht: Das Produktivitätswachstum der Krankenbehandlung wird in der amtlichen Statistik nicht unabhängig gemessen, weil die reale Leistung dort weitgehend über den Input bewertet wird. Damit bleibt die Zerlegung eine Zerlegung und wird kein Nachweis.

GrößeWertAnmerkung
Direkte Krankheitskosten 2024528,5 Mrd € (+7,6 %)plus 37,5 Mrd gegenüber 2023; ohne Arbeitsausfälle und indirekte Kosten
Je Einwohner6.330 € (+430 €)+7,29 % gegenüber 5.900 € im Jahr 2023 (eigene Rechnung aus beiden Pressemitteilungen)
Menge, stationär17,5 Mio Fälle (+2,0 %)Verweildauer 7,1 Tage statt 7,2; Pflegetage daraus rund +0,59 % (eigene Rechnung, gerundete Fallzahl)
Menge, Personal4,4 Mio Vollzeitäquivalente (+1,4 %)6,2 Mio Beschäftigte (+1,7 %) zum 31.12.2024
Kosten je Vollzeitäquivalent+6,1 %Prüfgröße 1: 1,076 / 1,014 − 1 (eigene Rechnung); Zähler aus der Kostenrechnung, Nenner aus der Personalrechnung, zwei Abgrenzungen
Verdienste Gesundheits- und Sozialwesen+6,7 %Prüfgröße 2: 2. Quartal 2024 zum Vorjahresquartal; gesamtwirtschaftlich +5,4 %
Altersgruppen je Kopf, Spannweite+4,47 % bis +7,14 %alle sechs Gruppen unter dem Mittel von +7,29 % (eigene Rechnung)
Beitrag der Altersstruktur0,25 bis 2,44 PpPrüfgröße 3: eingegrenzt mit den Kostengewichten von 2023, exakter Wert offen (eigene Rechnung)
Produktivität der Krankenbehandlungnicht gemessenPrüfgröße 4: bleibt offen, die Leistung wird über den Input bewertet
Gesundheitsausgabenquote 202412,4 % des BIP (+0,6 Pp)Ausgaben +7,6 %, nominales BIP +2,9 % (Erstberechnung Januar 2025)
Krankheitskosten 2024 und ihre Zerlegung. Belegt: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilungen Nr. 359 (8.10.2026), Nr. 293 (2025), Nr. 115 (2026), Nr. 030 (27.1.2026), Nr. 398 (6.11.2025), Nr. 327 (29.8.2024), Nr. 019 (15.1.2025). Als eigene Rechnung gekennzeichnet ist, was aus diesen Werten abgeleitet wurde.
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Das Modell — warum Pflege teurer wird, auch wenn sie gleich bleibt

William Baumol und William Bowen haben 1966 an den Darstellenden Künsten beschrieben, was seitdem Kostenkrankheit heißt. Das Beispiel, das die Sache am schnellsten klar macht, ist ein Streichquartett: Es braucht für ein Werk aus dem frühen 19. Jahrhundert heute dieselben vier Musiker und dieselbe halbe Stunde wie damals. Die Produktivität dieser Arbeit lässt sich nicht steigern, denn das Ergebnis ist die Arbeit selbst. In der Industrie ist die Produktivität in derselben Zeit um ein Vielfaches gestiegen, und weil Musiker und Industriearbeiter sich auf demselben Arbeitsmarkt bewegen, müssen die Löhne des Quartetts den Löhnen der Industrie folgen. Sonst wandern die Musiker ab. Folge: Der Preis eines Konzerts steigt relativ zum Preis eines Autos, Jahr für Jahr, ohne dass irgendwer schlechter wirtschaftet.

Die Krankenbehandlung ist der größte Anwendungsfall dieses Mechanismus in einer modernen Volkswirtschaft. Eine Grundpflege am Bett, ein Hausbesuch, ein Gespräch über eine Diagnose, eine Nachtwache auf der Station: Das sind Tätigkeiten, deren Ergebnis an die aufgewendete Zeit eines Menschen gebunden ist. Es gibt Technik, die in diesem Sektor Produktivität schafft, von der Bildgebung bis zur elektronischen Verordnung, aber sie trifft vor allem die diagnostischen und dokumentierenden Teile, nicht den Zeitaufwand der Zuwendung. Deshalb ist das Gesundheitswesen in der Theorie der progressive Fall nicht, sondern der stagnante. Baumol selbst hat das 2012 in „The Cost Disease" ausdrücklich auf die Medizin angewendet und daraus gefolgert, dass die Gesundheitsausgabenquote steigen muss, solange die Produktivität der Gesamtwirtschaft wächst.

Das Modell behauptet damit zwei Dinge über den deutschen Fall. Erstens: Der Kostenanstieg im Gesundheitswesen ist strukturell kein Mengenphänomen, sondern ein Preisphänomen, und zwar ein Faktorpreisphänomen. Zweitens: Dieser Preisanstieg ist kein Fehler im System, sondern dessen Bedingung. Ein Gesundheitswesen, dessen Löhne nicht mitwachsen, verliert Personal an die besser zahlenden Branchen. Ein Gesundheitswesen, dessen Löhne mitwachsen, wird relativ teurer. Beides gleichzeitig zu vermeiden, ist nach dem Modell nicht möglich, und die Politik kann nur wählen, welchen der beiden Zustände sie haben will.

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Die Vorhersage, bevor man in die Zahlen sieht

Aus dem Modell lassen sich vier Vorhersagen ableiten, die sich an der Krankheitskostenrechnung prüfen lassen, bevor man die Zahlen kennt.

Erstens zur Menge: Wenn der Kostenanstieg aus dem Lohnkanal kommt, darf die behandelte Menge deutlich langsamer wachsen als die Kosten. Bleiben Fallzahlen, Pflegetage und Personaleinsatz nahe der Nulllinie, während die Kosten um mehrere Prozent steigen, spricht das für das Modell. Wachsen die Fallzahlen annähernd so stark wie die Kosten, ist es eine Mengengeschichte und das Modell ist für dieses Jahr überflüssig.

Zweitens zur Demografie: Das Modell braucht die Alterung nicht. Es erklärt den Anstieg auch bei völlig unveränderter Bevölkerung. Prüfbar wird das über die altersspezifischen Kosten je Kopf. Steigen die Kosten in jeder Altersgruppe ähnlich stark wie im Aggregat, trägt die Verschiebung der Altersstruktur fast nichts bei. Liegt das Aggregat weit über allen Einzelgruppen, war es die Struktur.

Drittens zum Lohnkanal: Die Kosten je eingesetzter Arbeitskraft müssen etwa so stark steigen wie die Verdienste im Sektor. Das ist die scharfste Probe, weil sie zwei Zahlen aus völlig getrennten Statistiken gegeneinanderstellt, der Kostenrechnung und der Verdiensterhebung. Als Schwelle wird hier vorab ein Prozentpunkt gesetzt: Bleibt die Lücke darunter, ist der Lohnkanal die naheliegende Erklärung für den mengenbereinigten Rest; liegt sie darüber, fließt der Anstieg überwiegend in etwas anderes, in Sachkosten, Arzneimittel, Kapital oder Gewinne. Die Schwelle ist eine Setzung dieses Berichts und keine aus der Theorie abgeleitete Größe.

Viertens zur Richtung des Vergleichs: Der Lohnanstieg im Sektor muss mindestens so hoch sein wie in der Gesamtwirtschaft. Genau das ist der Kern der Kostenkrankheit. Ein Sektor, der Lohnsteigerungen aus eigener Produktivität nicht finanzieren kann, sie aber trotzdem zahlen muss, ist der teuer werdende Sektor. Bleibt er im Lohnwettbewerb zurück, greift das Modell nicht, und man sieht stattdessen Abwanderung.

Streicht man alle Zahlen, bleibt eine prüfbare Aussage übrig. Sie lautet, dass das deutsche Gesundheitswesen 2024 nicht mehr geleistet, sondern dieselbe Leistung teurer eingekauft hat, und dass der Grund dafür auf dem Arbeitsmarkt liegt und nicht in der Krankheitslast.

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Prüfung eins — die Menge erklärt den Sprung nicht

Die amtliche Zahl zuerst. Krankheiten und Gesundheitsprobleme haben 2024 direkte Kosten von 528,5 Milliarden Euro verursacht, 37,5 Milliarden oder 7,6 Prozent mehr als 2023. Je Einwohner sind das 6.330 Euro, 430 Euro mehr als im Vorjahr. Erfasst sind nur die direkten Kosten der Heilbehandlung, Prävention, Rehabilitation und Pflege; Arbeitsausfälle und andere indirekte volkswirtschaftliche Kosten stehen ausdrücklich nicht darin. Ein Hinweis zur Buchführung, der später wichtig wird: Die Pressemitteilung vom August 2025 hatte für 2023 noch 491,6 Milliarden Euro ausgewiesen. Die neue Mitteilung nennt einen Zuwachs von 37,5 Milliarden, was einen Vorjahreswert von 491,0 Milliarden bedeutet. Die Differenz von 0,6 Milliarden oder 0,12 Prozent ist eine Revision; gemessen an den ursprünglich veröffentlichten 491,6 Milliarden ergäbe sich ein Anstieg von 7,51 statt 7,6 Prozent (eigene Rechnung). Für alles Weitere wird mit der amtlich gemeldeten Rate gerechnet.

Jetzt die Menge. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 17,5 Millionen Menschen stationär im Krankenhaus behandelt, 344.300 oder 2,0 Prozent mehr als 2023. Die durchschnittliche Verweildauer sank im selben Jahr von 7,2 auf 7,1 Tage. Rechnet man beides zusammen, kommt man auf rund 124,25 Millionen Pflegetage gegenüber 123,52 Millionen im Jahr davor, ein Zuwachs von etwa 0,59 Prozent (eigene Rechnung aus den amtlichen Fallzahlen und Verweildauern; die Fallzahl ist amtlich auf 0,1 Millionen gerundet veröffentlicht, die Rate also eine Näherung). Die stationäre Leistungsmenge, gemessen in Tagen am Patienten, war 2024 praktisch unverändert. Zum Maßstab: Die Fallzahl lag 2024 immer noch 9,6 Prozent oder etwa 1,9 Millionen Fälle unter dem Wert von 2019, dem letzten Jahr vor der Pandemie.

Dieselbe Prüfung über den Personaleinsatz, der für die Gesamtkosten die bessere Mengengröße ist, weil er auch die ambulante und die pflegerische Versorgung erfasst. Ende 2024 arbeiteten knapp 6,2 Millionen Menschen im Gesundheitswesen, 102.000 oder 1,7 Prozent mehr als ein Jahr davor. In Vollzeitäquivalenten waren es gut 4,4 Millionen, ein Zuwachs von 1,4 Prozent. Es war der erste Anstieg von mehr als einem Prozent seit dem Pandemiehoch 2021, also für sich genommen schon eine Ausnahme, und selbst dieser Ausnahmewert bleibt weit unter der Kostenrate.

Damit steht die erste Zerlegung. Die Kosten stiegen um 7,6 Prozent, der Arbeitseinsatz in Vollzeitäquivalenten um 1,4 Prozent. Der Quotient aus beiden Wachstumsfaktoren, 1,076 geteilt durch 1,014, ergibt 6,1 Prozent (eigene Rechnung). Das sind die Kosten je Vollzeitkraft. Nimmt man stattdessen die Beschäftigtenköpfe mit ihren 1,7 Prozent, bleiben 5,80 Prozent. Nimmt man die stationären Fälle mit ihren 2,0 Prozent, bleiben 5,49 Prozent; diese dritte Variante ist allerdings nur eine Sensitivitätsrechnung, weil sie die Gesamtkosten mit der Menge eines Teilsektors bereinigt. Welche Mengengröße man auch wählt, es bleiben 5,49 bis 6,11 Prozent Kostensteigerung, die sich nicht mit mehr Behandlung erklären lassen. Die Raten multiplizieren sich, sie addieren sich nicht: 1,4 plus 6,11 ergibt 7,51 und nicht 7,6, weil der Mengen- und der Preisanteil auch aufeinander wirken. Die Vorhersage des Modells zur Menge hält.

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Prüfung zwei — jede Altersgruppe steigt langsamer als der Durchschnitt

Die Alterung ist die Standarderklärung für steigende Gesundheitskosten, und die Krankheitskostenrechnung liefert auf den ersten Blick das Material dazu. Mehr als die Hälfte der Kosten, 284,3 Milliarden Euro oder 53,8 Prozent, entstand 2024 bei der Bevölkerung ab 65 Jahren. Je Kopf sind das 15.080 Euro gegenüber 6.330 Euro im Mittel aller Altersgruppen. Bei den Menschen ab 85 Jahren waren es 30.150 Euro, bei den 15- bis 29-Jährigen 2.390 Euro, ein Verhältnis von 12,6 zu 1 (eigene Rechnung). Dass das Alter die Kosten treibt, ist im Querschnitt unbestritten.

Für die Veränderung eines einzelnen Jahres ist das aber die falsche Rechnung. Was die Jahresrate erklärt, ist nicht das Niveau der Altersabhängigkeit, sondern die Verschiebung der Altersstruktur zwischen 2023 und 2024. Der Kostenanteil der Bevölkerung ab 65 Jahren lag 2023 bei 53,2 Prozent und 261,8 Milliarden Euro, 2024 bei 53,8 Prozent und 284,3 Milliarden. Als Strukturmaß taugt dieser Anteil allerdings nicht, denn er ist selbst ein Ergebnis der Kostenentwicklung und nicht ihre Ursache. Die Zerlegung muss daher über die altersspezifischen Kosten je Kopf laufen.

Schärfer wird die Probe über die altersspezifischen Kosten je Kopf, die beide Pressemitteilungen in denselben sechs Gruppen ausweisen. Unter 15 Jahren stiegen sie von 2.450 auf 2.620 Euro, also um 6,94 Prozent. Bei den 15- bis 29-Jährigen von 2.270 auf 2.390 Euro, um 5,29 Prozent. Bei den 30- bis unter 45-Jährigen von 2.950 auf 3.130 Euro, um 6,10 Prozent. Bei den 45- bis unter 65-Jährigen von 5.230 auf 5.590 Euro, um 6,88 Prozent. Bei den 65- bis unter 85-Jährigen von 11.480 auf 12.300 Euro, um 7,14 Prozent. Bei den 85-Jährigen und Älteren von 28.860 auf 30.150 Euro, um 4,47 Prozent. Alle sechs Raten sind eigene Rechnung aus den amtlichen Eurobeträgen.

Der Befund steht, sobald man diese sechs Zahlen neben die Gesamtrate legt. Je Einwohner stiegen die Kosten über alle Altersgruppen hinweg von 5.900 auf 6.330 Euro, also um 7,29 Prozent. Das ist mehr als in jeder einzelnen Altersgruppe; die höchste Einzelrate liegt bei 7,14 Prozent, die niedrigste bei 4,47. Die Gesamtrate ist eine gewichtete Mischung der Einzelraten plus einem Strukturterm, und eine Mischung kann nicht über ihrem größten Bestandteil liegen. Was über 7,14 Prozent hinausgeht, muss also aus verschobenen Gewichten kommen, und das ist die Alterung.

Damit lässt sich der Strukturbeitrag eingrenzen, ohne die Bevölkerungszahlen zu kennen. Gebraucht wird nur ein Gewicht, das die Pressemitteilung nennt: Auf die Bevölkerung ab 65 Jahren entfielen 2023 genau 53,2 Prozent der Kosten. Legt man die niedrigsten mit diesem Gewicht vereinbaren Einzelraten an, also 4,47 Prozent für den Block ab 65 und 5,29 Prozent für den Block darunter, ergibt sich ein Mischungsanteil von 4,85 Prozent. Mit den höchsten vereinbaren Raten, 7,14 und 6,94 Prozent, sind es 7,04 Prozent. Der Strukturbeitrag liegt damit zwischen 7,29 minus 7,04 und 7,29 minus 4,85, also zwischen 0,25 und 2,44 Prozentpunkten (eigene Rechnung, additive Zerlegung mit den Kostengewichten von 2023). Multiplikativ gerechnet lautet dieselbe Eingrenzung 0,23 bis 2,32 Prozentpunkte. Der genaue Wert innerhalb dieser Spanne ist aus den beiden Pressemitteilungen nicht zu bestimmen, weil dafür die Bevölkerungszahl jeder einzelnen Altersgruppe in beiden Jahren gebraucht würde; die Pressemitteilungen nennen sie nicht. Dieser Wert bleibt in diesem Bericht offen und wird hier nicht beziffert.

Auch die ungünstigste Lesart dieser Spanne lässt die Aussage stehen. Selbst wenn die Altersstruktur die oberen 2,44 Prozentpunkte erklärte, blieben 4,85 Prozentpunkte übrig, die auf dieselben Altersgruppen entfallen, bei Kindern wie bei Hochaltrigen. Und ein Detail widerspricht der Alterungsgeschichte offen: Die mit Abstand teuerste Gruppe, die ab 85 Jahren, hatte mit 4,47 Prozent den geringsten Zuwachs aller sechs. Wäre die Verteuerung ein Alterungseffekt, müsste sie dort am stärksten durchschlagen.

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Prüfung drei — der Lohnkanal trifft auf 0,6 Prozentpunkte

Bleiben 6,1 Prozent mehr Kosten je Vollzeitkraft. Das Modell sagt, wo sie herkommen: aus dem Lohn, den der Sektor zahlen muss, weil er auf demselben Arbeitsmarkt einkauft wie alle anderen. Die Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes misst diesen Lohn unabhängig von der Kostenrechnung. Im zweiten Quartal 2024 stiegen die Nominalverdienste gesamtwirtschaftlich um 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, die Verbraucherpreise um 2,3 Prozent, die Reallöhne also um 3,1 Prozent. Das Gesundheits- und Sozialwesen gehörte zu den drei Branchen mit überdurchschnittlichem Anstieg und lag bei 6,7 Prozent, hinter der Energieversorgung mit 7,6 und vor Verkehr und Lagerei mit 6,8 Prozent.

Damit sind beide Enden der Rechnung besetzt. Die Kosten je Vollzeitkraft stiegen um 6,1 Prozent, die Verdienste im Sektor um 6,7 Prozent. Der Abstand beträgt 0,6 Prozentpunkte und liegt damit unter der in Abschnitt 02 gesetzten Schwelle von einem Prozentpunkt. Welcher Teil dieser Lücke auf die unterschiedliche Entwicklung der Sachkosten, welcher auf den Vergleich eines Quartalswerts mit einem Jahreswert und welcher auf die unterschiedliche Abgrenzung der beiden Statistiken entfällt, ist mit den vorliegenden Quellen nicht zu bestimmen und wird hier nicht beziffert.

Die vierte Vorhersage, die Richtung des Lohnvergleichs, hält ebenfalls. Der Sektor lag mit 6,7 Prozent um 1,3 Prozentpunkte über dem gesamtwirtschaftlichen Mittel von 5,4 Prozent im zweiten Quartal 2024. Genau diese Konstellation ist die Kostenkrankheit: Ein Bereich, der seine Produktivität kaum steigern kann, zahlte im zweiten Quartal 2024 mehr als der gesamtwirtschaftliche Durchschnitt, weil er sonst keine Leute findet. Ein Hinweis auf Knappheit steckt in der Zusammensetzung des Personalzuwachses, allerdings ein schwacher. Die Zahl der Pflegehilfskräfte stieg 2024 um 24.000 auf 485.000, die der Pflegefachkräfte um 25.000 auf rund eine Million. Absolut kamen also etwa gleich viele dazu, in Raten gerechnet wuchs die Hilfskraftgruppe mit 5,2 Prozent doppelt so schnell wie die Fachkraftgruppe mit 2,6 Prozent. Für eine Knappheitsdiagnose reicht das allein nicht, denn die Rate hängt an der kleineren Ausgangsbasis.

Der letzte Schritt ist die Einbettung in die Gesamtwirtschaft, und hier wird aus einem Mechanismus eine Haushaltszahl. Das nominale Bruttoinlandsprodukt lag 2024 nach der Erstberechnung vom 15. Januar 2025 bei 4.305,26 Milliarden Euro und damit 2,9 Prozent über 2023; preisbereinigt war die Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent gesunken. Die Gesundheitsausgaben, eine verwandte, aber nicht identische Rechnung zur Krankheitskostenstatistik, stiegen 2024 um 7,6 Prozent auf 538,2 Milliarden Euro. Wenn ein Posten um 7,6 Prozent wächst und das Ganze um 2,9, steigt sein Anteil zwangsläufig. Amtlich ausgewiesen ist für 2024 eine Gesundheitsausgabenquote von 12,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, 0,6 Prozentpunkte mehr als 2023. Das ist die Kostenkrankheit in ihrer bekanntesten Form, und sie entsteht hier ohne jede Mengenausweitung.

06

Wo das Modell nicht trägt

Die schwerste Lücke betrifft die Größe, auf der das ganze Modell ruht. Baumols Mechanismus behauptet, dass die Produktivität im Gesundheitswesen langsamer wächst als in der Gesamtwirtschaft. Dieser Vergleich lässt sich mit den veröffentlichten Daten nicht führen. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wird die reale Leistung der nichtmarktlichen Dienstleistungen weitgehend über die eingesetzten Mittel bewertet, über Personal und Vorleistungen. Wo der Output aus dem Input abgeleitet wird, ist das Produktivitätswachstum der Konstruktion nach klein, unabhängig davon, wie gut oder schlecht behandelt wird. Die amtliche Angabe für 2024, eine um real 1,6 Prozent gestiegene Bruttowertschöpfung im Bereich öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit, taugt deshalb nicht als Produktivitätsmaß. Die zentrale Prüfgröße des Modells bleibt in diesem Bericht offen, und sie ist mit den vorliegenden Quellen auch nicht zu schließen.

Ein Gegenbefund steckt in den Daten selbst. Die Arzneimittelausgaben stiegen 2024 um 9,3 Prozent auf 85,1 Milliarden Euro, also stärker als die Gesamtkosten und stärker als die Löhne im Sektor. Arzneimittel sind das Gegenteil eines stagnanten Dienstes: industriell gefertigt, international handelbar, mit hohem Produktivitätswachstum in der Herstellung. Für diesen Posten erklärt die Kostenkrankheit nichts. Hier wirken andere Mechanismen, von patentgeschützter Preissetzung über neue und teure Wirkstoffklassen bis zu Rabattverträgen. Der Zuwachs der Arzneimittelausgaben beträgt 7,2 der 37,9 Milliarden Euro, um die die Gesundheitsausgaben 2024 gestiegen sind, also rund ein Fünftel oder 19,1 Prozent (eigene Rechnung: 85,1 minus 85,1 geteilt durch 1,093). Bezogen wird das ausdrücklich auf die Gesundheitsausgabenrechnung, aus der beide Werte stammen, nicht auf die Krankheitskostenrechnung.

Daneben steht eine konkurrierende Erklärung, die dieselben Zahlen erzeugt. Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung stiegen 2024 um 11,3 Prozent auf 64,7 Milliarden Euro, die pflegerischen Leistungen insgesamt um 11,6 Prozent auf 135,9 Milliarden. Das ist der am schnellsten wachsende Block, und er ist zugleich der arbeitsintensivste, was zum Modell passt. Es passt aber genauso gut zu einer regulatorischen Erklärung. Nach § 72 Absatz 3a und 3b des Elften Sozialgesetzbuchs dürfen Versorgungsverträge seit dem 1. September 2022 nur noch mit Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, die nach dem für sie geltenden Tarifvertrag oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zahlen; nicht tarifgebundene Einrichtungen müssen mindestens das regional übliche Entlohnungsniveau erreichen, einschließlich Jahressonderzahlung, pflegetypischer Zulagen und der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese Vorschrift hebt die Löhne per Gesetz, nicht über den Arbeitsmarkt. Beide Wege führen zu höheren Lohnkosten je Pflegekraft, und die hier verwendeten Daten können nicht zwischen ihnen unterscheiden. Ökonomisch ist der Unterschied erheblich: Eine Marktknappheit lässt sich nicht wegregulieren, eine Tariftreuevorschrift könnte man ändern. Die Größe, die zwischen beiden entscheiden würde, wäre ein Vergleich der Lohnentwicklung in tariftreuepflichtigen und nicht tariftreuepflichtigen Teilbereichen des Gesundheitswesens. Sie wird in diesem Bericht nicht beziffert.

Auf der Nachfrageseite gibt es einen dritten Kandidaten, den das Modell ausblendet. Gesundheit gilt als Gut, dessen Nachfrage schneller wächst als das Einkommen; läge die Einkommenselastizität über eins, ergäbe sich ein steigender Ausgabenanteil auch ohne jeden Produktivitätsunterschied. Eine belastbare Schätzung dieser Elastizität für Deutschland wird hier nicht genannt und nicht beziffert, der Kanal also auch nicht ausgeschlossen. Für 2024 ist er allerdings der schwächste Kandidat, denn das real um 0,2 Prozent sinkende Bruttoinlandsprodukt hätte ihn eher gebremst als angetrieben. Davon zu trennen ist das Wagnersche Gesetz der wachsenden Staatsausgaben, das eine Aussage über den Staatsanteil macht und nicht über die Einkommenselastizität der Gesundheitsnachfrage; es wird hier nur als verwandte Beobachtung genannt, nicht als Beleg.

Zuletzt eine handwerkliche Grenze. Die Verdienstangabe von 6,7 Prozent gilt für das zweite Quartal 2024 und für das Gesundheits- und Sozialwesen, also für einen Wirtschaftsabschnitt, der über das Gesundheitswesen der Kostenrechnung hinausreicht und zum Beispiel die Kinder- und Jugendhilfe einschließt. Die Kostenrechnung wiederum folgt dem Ausgabenträgerprinzip und nicht dem Wirtschaftszweig. Die beiden Zahlen, die hier aufeinandertreffen, stammen aus unterschiedlichen Abgrenzungen. Dass sie sich auf 0,6 Prozentpunkte treffen, ist ein Indiz, kein Beweis, und es wäre durch eine Rechnung mit jahresdurchschnittlichen Verdiensten und sektorscharfer Abgrenzung zu härten.

07

Verteilung — wer die Rechnung bekommt

Eine Kostenkrankheit in einem beitragsfinanzierten System ist keine Preisfrage, sondern eine Lohnnebenkostenfrage. Größter Ausgabenträger war 2024 die gesetzliche Krankenversicherung mit 300,8 Milliarden Euro oder 55,9 Prozent aller Gesundheitsausgaben, ein Plus von 7,8 Prozent. Die soziale Pflegeversicherung kam auf 64,7 Milliarden und legte um 11,3 Prozent zu. Beide Kassen ziehen ihr Geld aus der beitragspflichtigen Lohnsumme. Wenn die Ausgaben um knapp acht bis gut elf Prozent wachsen und die Verdienste je Beschäftigten um 5,4 Prozent, muss der Beitragssatz steigen oder der Leistungskatalog schrumpfen. Eine dritte Möglichkeit gibt es im Umlageverfahren nicht, abgesehen von Steuerzuschüssen, die die Last nur verschieben. Zur Genauigkeit dieser Rechnung: Die Beitragsbasis ist nicht der Verdienst je Beschäftigten, sondern die Summe der beitragspflichtigen Entgelte, also Verdienst mal Beschäftigung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Deren Wachstumsrate für 2024 wird in diesem Bericht nicht beziffert; die Beschäftigung im Gesundheitswesen allein wuchs um 1,7 Prozent, die gesamtwirtschaftliche Beschäftigung ist hier nicht erhoben.

Daraus folgt eine Verteilungswirkung, die mit Krankheit nichts zu tun hat. Beitragssätze belasten Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze und lassen alles darüber sowie Kapitaleinkommen unberührt. Ein Kostenanstieg, der über den Beitragssatz finanziert wird, trifft deshalb mittlere Arbeitseinkommen stärker als hohe und Kapitaleinkommen gar nicht. Je länger die Kostenkrankheit wirkt, desto weiter wandert die Finanzierungslast in diese Richtung. Das ist eine Folge der Finanzierungsform, nicht der Medizin.

Innerhalb der Versicherten gibt es eine zweite Linie, die die Krankheitskostenrechnung sichtbar macht. Frauen verursachten 2024 je Kopf 6.960 Euro, Männer 5.680 Euro, also 22,5 Prozent mehr; 2023 standen 6.490 gegenüber 5.300 Euro. Die Kosten je Kopf stiegen bei Frauen um 7,24 Prozent, bei Männern um 7,17 Prozent (eigene Rechnung), die Lücke blieb also stabil. Dass Frauen mehr Kosten verursachen, liegt an Schwangerschaft und Geburt sowie an der höheren Lebenserwartung, die mehr Jahre in den teuren Altersgruppen bedeutet. Für die Jahresrate 2024 trägt das nichts bei, weil die Lücke sich nicht verändert hat.

Nach Krankheitsklassen verschiebt sich wenig, und das stützt die Lesart, dass 2024 keine neue Krankheitslast entstanden ist. Die größten Blöcke waren Krankheiten des Kreislaufsystems mit 69,4 Milliarden Euro oder 13,1 Prozent und psychische und Verhaltensstörungen mit 68,7 Milliarden oder 13,0 Prozent, danach Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 54,3 Milliarden oder 10,3 Prozent, Krankheiten des Verdauungssystems mit 53,7 Milliarden oder 10,2 Prozent und Neubildungen einschließlich Krebs mit 52,1 Milliarden oder 9,9 Prozent. Für 2023 lauteten die beiden ersten Anteile 13,1 und 12,9 Prozent, bei 64,6 und 63,3 Milliarden Euro. Die Struktur der Krankheitslast war zwischen 2023 und 2024 nahezu unverändert; was sich geändert hat, ist der Preis ihrer Behandlung.

08

Was offen bleibt

Drei der vier Vorhersagen aus Abschnitt 02 halten an den Daten. Die Menge wuchs um 1,4 Prozent in Vollzeitäquivalenten, 2,0 Prozent in stationären Fällen und etwa 0,59 Prozent in Pflegetagen, während die Kosten um 7,6 Prozent stiegen. Die Altersstruktur erklärt mindestens 0,25 und höchstens 2,44 Prozentpunkte, und jede einzelne Altersgruppe verteuerte sich langsamer als der Durchschnitt aller. Der Lohnkanal trifft die Kosten je Vollzeitkraft auf 0,6 Prozentpunkte und liegt mit 6,7 gegen 5,4 Prozent über dem gesamtwirtschaftlichen Lohnanstieg des zweiten Quartals 2024.

Die vierte Größe, auf der das Modell beruht, bleibt unbesetzt. Das Produktivitätswachstum der Krankenbehandlung wird in der amtlichen Statistik nicht unabhängig gemessen, weil die reale Leistung dort über den Input bewertet wird. Dieser Bericht beziffert sie nicht und kann sie nicht beziffern. Solange sie fehlt, ist der Befund eine konsistente Zerlegung und keine Identifikation: Die Daten sprechen für 2024 gegen eine Mengen- und gegen eine Alterungserklärung und sind mit der Kostenkrankheit vereinbar, aber sie zeigen nicht, dass sie der Grund ist. Zu trennen ist dabei zweierlei. Gegen die Mengen- und die Nachfrageerklärung entscheidet die Produktivität; zwischen der Kostenkrankheit und der Tariftreuevorschrift entscheidet sie nicht, denn ein gesetzlich erzwungener Lohnanstieg setzt kein niedriges Produktivitätswachstum voraus. Dafür bräuchte es den in Abschnitt 06 genannten Vergleich innerhalb des Pflegesektors, der hier ebenfalls offen bleibt.

Prüfbar wäre das mit drei Größen, die die veröffentlichten Daten nicht hergeben. Die erste ist die Bevölkerung jeder Altersgruppe in beiden Jahren; damit ließe sich der Beitrag der Altersstruktur innerhalb der Spanne von 0,25 bis 2,44 Prozentpunkten exakt bestimmen, statt ihn nur einzugrenzen. Die zweite ist eine Leistungsmenge des Gesundheitswesens, die nicht aus den Kosten abgeleitet ist, also etwa Behandlungsfälle, Pflegeminuten oder abgerechnete Leistungsziffern über alle Sektoren. Die dritte ist die Lohnentwicklung getrennt nach tariftreuepflichtigen und übrigen Einrichtungen. Erst an diesen drei Größen ließe sich entscheiden, ob 2024 mehr behandelt oder dasselbe teurer bezahlt wurde, und warum.

Für die Politik folgt daraus eine unangenehme Reihenfolge. Wenn der Anstieg ein Preisanstieg auf dem Arbeitsmarkt ist, wirken Instrumente, die an der Menge ansetzen, nicht an der Ursache. Mehr Zuzahlungen, strengere Krankschreibungen und eine kleinere Zahl von Krankenhausstandorten verändern die behandelte Menge, die 2024 ohnehin fast nicht gewachsen ist. Die Kosten je Vollzeitkraft bleiben davon unberührt, solange die Außenoption einer Pflegekraft, also der Lohn, den sie außerhalb des Gesundheitswesens bekäme, mit der Gesamtwirtschaft mitwächst. Diese Außenoption ist hier nicht beziffert; die vorliegenden Quellen nennen für das zweite Quartal 2024 nur den gesamtwirtschaftlichen Verdienstanstieg von 5,4 Prozent und den im untersten Verdienstquintil von 7,6 Prozent, was einen Hinweis gibt, aber keine Messung des relevanten Vergleichslohns ist. Die beiden Hebel, die das Modell übrig lässt, sind unbequem: entweder eine Produktivitätssteigerung in genau jenen Tätigkeiten, deren Produktivität sich definitionsgemäß kaum steigern lässt, oder die Entscheidung, einen wachsenden Anteil des Bruttoinlandsprodukts für Gesundheit auszugeben und offen zu sagen, wer ihn zahlt. 1994 lagen die Gesundheitsausgaben bei 175,3 Milliarden Euro, 2024 bei 538,2 Milliarden, also beim 3,07-Fachen (eigene Rechnung). Für 2025 rechnet das Statistische Bundesamt mit 579,5 Milliarden Euro, einem weiteren Plus von 7,7 Prozent.

Drei PRÜFSTAND-Berichte hängen direkt daran. Der Bericht zum GKV-Beitragssatz („GKV-Reform: 19 Milliarden gespart", 10. Juli 2026) rechnet die Beitragssatzseite dieser Arithmetik durch, also die Frage, ob ein Sparpaket die Lücke schließt, die hier auf der Kostenseite entsteht. Der Bericht zum Pflegemindestlohn („Pflegemindestlohn steigt auf 21,03 Euro", 6. Juli 2026) behandelt denselben Arbeitsmarkt aus der Gegenrichtung, über das Monopson-Modell, und ist damit die Probe darauf, ob die Löhne in der Pflege von Knappheit oder von Vorschrift getrieben werden. Der Bericht zur Lohnfortzahlung („82 Milliarden für kranke Beschäftigte", 2. Juli 2026) erfasst genau die Kosten, die in der Krankheitskostenrechnung ausdrücklich fehlen, nämlich die Arbeitsausfälle.

Einordnung · Prüfstand

Ein Kostenanstieg von 7,6 Prozent in einem Sektor, dessen Personaleinsatz in Vollzeitäquivalenten im selben Jahr um 1,4 Prozent gewachsen ist, von drei Seiten betrachtet.

  • Mechanismus: Baumols Kostenkrankheit sagt, dass ein arbeitsintensiver Dienst ohne Produktivitätsreserve die Löhne der Gesamtwirtschaft mitgehen muss und sich dadurch relativ verteuert. Drei Proben trennen diesen Kanal von den Alternativen. Bei der Menge wuchsen Vollzeitäquivalente um 1,4, stationäre Fälle um 2,0 und Pflegetage um etwa 0,59 Prozent, womit 5,49 bis 6,11 Prozent Kostensteigerung ungedeckt bleiben. Bei der Demografie liegen alle sechs altersspezifischen Raten zwischen 4,47 und 7,14 Prozent und damit unter dem Mittel von 7,29 Prozent, was den Strukturbeitrag auf 0,25 bis 2,44 Prozentpunkte eingrenzt. Beim Lohn stiegen die Verdienste im Gesundheits- und Sozialwesen im zweiten Quartal 2024 um 6,7 Prozent, die Kosten je Vollzeitkraft um 6,1 Prozent. Alle drei zeigen auf den Faktorpreis Arbeit, der mit 6,7 Prozent beziffert ist.
  • Maßstab: Wer zahlt, entscheidet die Finanzierungsform, nicht die Medizin. Die gesetzliche Krankenversicherung trug 2024 mit 300,8 Milliarden Euro 55,9 Prozent der Gesundheitsausgaben, die soziale Pflegeversicherung 64,7 Milliarden; beide ziehen aus der beitragspflichtigen Lohnsumme, deren Wachstum hier nicht beziffert ist. Wachsen die Ausgaben um 7,8 beziehungsweise 11,3 Prozent und die Verdienste je Beschäftigten um 5,4, steigt der Beitragssatz, oder der Katalog schrumpft. Beitragssätze belasten Arbeitseinkommen bis zur Bemessungsgrenze und lassen Kapitaleinkommen unberührt, womit die Last einer Verteuerung, die aus dem Arbeitsmarkt kommt, bei mittleren Löhnen landet.
  • Rechnung: Die Zerlegung bleibt ohne Urteil über die Ursache. Gegen mehr Behandlung sprechen Mengenraten von 0,59 bis 2,0 Prozent. Die Altersstruktur ist auf höchstens 2,44 Prozentpunkte begrenzt, der exakte Wert innerhalb von 0,25 bis 2,44 bleibt offen. Stehen bleiben die Kostenkrankheit und die Tariftreuevorschrift nach § 72 Absatz 3a und 3b SGB XI, die seit dem 1. September 2022 Lohnsteigerungen gesetzlich erzwingt und dasselbe Zahlenbild erzeugt; zwischen beiden entscheidet nur ein Vergleich innerhalb des Pflegesektors, der hier nicht beziffert wird. Gegen eine reine Kostenkrankheit sprechen außerdem die Arzneimittel mit 9,3 Prozent Zuwachs und rund einem Fünftel der Ausgabensteigerung, die als handelbares Industriegut gar nicht in das Modell gehören.

Die Schlagzeile lautet, Krankheit werde teurer. Nachgerechnet steht da etwas anderes: Dieselbe Krankheitslast, verteilt auf fast dieselben Fälle, hat 2024 um 7,6 Prozent mehr gekostet, und der Aufschlag sitzt bei den Kosten je Vollzeitkraft. Dass der Arbeitsmarkt der Grund ist, ist mit den Daten vereinbar, aber mit ihnen nicht gezeigt. Für die Politik reicht schon das Vereinbare: Wer die Kosten über die Menge dämpfen will, greift nach einer Größe, die 2024 um 0,59 bis 2,0 Prozent gewachsen ist, während der Posten mit 6,1 Prozent davon unberührt bleibt.

Modell · Was-wäre-wenn

Ökonomische Einordnung

Modell/Was-wäre-wenn: Der Fall gehört zur Klasse der umlagefinanzierten Sozialversicherungen mit einer Ausgabenbasis, die schneller wächst als die Beitragsbasis. Dort entscheidet das Verhältnis beider Wachstumsraten darüber, ob der Beitragssatz steigt oder das Leistungsniveau fällt; für 2024 stehen 7,8 Prozent Ausgabenwachstum der gesetzlichen Krankenversicherung gegen 5,4 Prozent Wachstum der Verdienste je Beschäftigten; die beitragspflichtige Lohnsumme selbst ist hier nicht beziffert. Dieselbe Zwangsarithmetik rechnet die volle interaktive Analyse zur Rentenreform für die gesetzliche Rentenversicherung durch, dort getrieben von der Demografie statt von den Faktorkosten. Der Unterschied liegt im Treiber, die Mechanik ist dieselbe. Ein einfacher Kurvenverlauf gibt das nicht her, daher der Verweis auf die volle Analyse.

→ zur vollen interaktiven Analyse „Rentenreform & Beitragssatz" (Umlageverfahren: was passiert, wenn die Ausgaben schneller wachsen als die Lohnsumme)

Modell-Einordnung, keine Prognose — getrennt von den oben belegten Zahlen.

Quellen

Belege

  • Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nr. 359 vom 8. Oktober 2026, „Krankheitskosten im Jahr 2024 um 7,6 % gestiegen". Selbst gelesen: die direkten Krankheitskosten 2024 von 528,5 Milliarden Euro, der Zuwachs von 37,5 Milliarden Euro oder 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, die Kosten je Einwohner von 6.330 Euro (plus 430 Euro), die Aufteilung nach Geschlecht (Frauen 6.960 Euro je Kopf, Männer 5.680 Euro, Unterschied 22,5 Prozent), die Krankheitsklassen mit den höchsten Kosten (Kreislaufsystem 69,4 Milliarden Euro beziehungsweise 13,1 Prozent, psychische und Verhaltensstörungen 68,7 Milliarden beziehungsweise 13,0 Prozent, Muskel-Skelett-System 54,3 Milliarden beziehungsweise 10,3 Prozent, Verdauungssystem 53,7 Milliarden beziehungsweise 10,2 Prozent, Neubildungen 52,1 Milliarden beziehungsweise 9,9 Prozent), die Kosten je Einwohner nach Altersgruppen (unter 15 Jahren 2.620 Euro, 15 bis 29 Jahre 2.390 Euro, 30 bis unter 45 Jahre 3.130 Euro, 45 bis unter 65 Jahre 5.590 Euro, 65 bis unter 85 Jahre 12.300 Euro, 85 Jahre und älter 30.150 Euro), die Angabe für die Bevölkerung ab 65 Jahren (284,3 Milliarden Euro beziehungsweise 53,8 Prozent der Gesamtkosten, 15.080 Euro je Kopf) sowie der methodische Hinweis, dass nur direkte Kosten der Heilbehandlung, Prävention, Rehabilitation und Pflege erfasst sind und Arbeitsausfälle sowie weitere indirekte volkswirtschaftliche Kosten ausdrücklich nicht enthalten sind.
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 293 vom August 2025, „Kreislauferkrankungen sowie psychische und Verhaltensstörungen verursachen zusammen 26,0 % der Krankheitskosten im Jahr 2023". Selbst gelesen: die Gesamtkosten 2023 von 491,6 Milliarden Euro, die Kosten je Einwohner von 5.900 Euro, der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren (261,8 Milliarden Euro beziehungsweise 53,2 Prozent, 14.070 Euro je Kopf), die Kosten je Einwohner nach denselben sechs Altersgruppen (unter 15 Jahren 2.450 Euro, 15 bis 29 Jahre 2.270 Euro, 30 bis unter 45 Jahre 2.950 Euro, 45 bis unter 65 Jahre 5.230 Euro, 65 bis unter 85 Jahre 11.480 Euro, 85 Jahre und älter 28.860 Euro), die Werte nach Geschlecht (Frauen 6.490 Euro, Männer 5.300 Euro) und die Anteile der beiden größten Krankheitsklassen (Kreislaufsystem 13,1 Prozent beziehungsweise 64,6 Milliarden Euro, psychische und Verhaltensstörungen 12,9 Prozent beziehungsweise 63,3 Milliarden Euro). Die altersspezifischen Veränderungsraten von 6,94, 5,29, 6,10, 6,88, 7,14 und 4,47 Prozent, die Gesamtrate je Einwohner von 7,29 Prozent, das Verhältnis von 12,6 zu 1 zwischen der teuersten und der günstigsten Altersgruppe sowie die Eingrenzung des Strukturbeitrags auf 0,25 bis 2,44 Prozentpunkte (multiplikativ 0,23 bis 2,32) sind eigene Rechnung aus beiden Pressemitteilungen; die Eingrenzung verwendet als einziges Gewicht den amtlichen Kostenanteil der Bevölkerung ab 65 Jahren von 53,2 Prozent im Jahr 2023 und ergibt daraus einen Innerhalb-Gruppen-Effekt von mindestens 4,85 und höchstens 7,04 Prozent. Ebenfalls eigene Rechnung ist der Hinweis auf die Revision: 528,5 minus 37,5 ergibt einen Vorjahreswert von 491,0 statt der hier veröffentlichten 491,6 Milliarden Euro, eine Differenz von 0,12 Prozent; gemessen am ursprünglichen Wert wäre der Anstieg 7,51 Prozent.
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 115 vom April 2026, „Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 auf 538 Milliarden Euro gestiegen". Selbst gelesen: die Gesundheitsausgaben 2024 von 538,2 Milliarden Euro, der Zuwachs von 37,9 Milliarden Euro oder 7,6 Prozent, die Ausgaben je Einwohner von 6.444 Euro, die Gesundheitsausgabenquote von 12,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts mit einem Anstieg um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr, die gesetzliche Krankenversicherung als größter Ausgabenträger mit 300,8 Milliarden Euro beziehungsweise 55,9 Prozent und einem Plus von 7,8 Prozent, die soziale Pflegeversicherung mit 64,7 Milliarden Euro und dem stärksten Zuwachs von 11,3 Prozent, die pflegerischen Leistungen mit 135,9 Milliarden Euro und 11,6 Prozent, die Arzneimittel mit 85,1 Milliarden Euro und 9,3 Prozent, die Verteilung auf ambulante Einrichtungen (48,2 Prozent) und (teil-)stationäre Einrichtungen (36,7 Prozent), der Vergleichswert für 1994 von 175,3 Milliarden Euro sowie die Vorausberechnung für 2025 von 579,5 Milliarden Euro beziehungsweise plus 7,7 Prozent. Der Faktor 3,07 zwischen 1994 und 2024 ist eigene Rechnung. Hinweis zur Abgrenzung: Die Gesundheitsausgabenrechnung und die Krankheitskostenrechnung sind zwei verschiedene Statistiken mit unterschiedlicher Abgrenzung; sie werden in diesem Bericht getrennt gehalten und nicht gegeneinander verrechnet.
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 030 vom 27. Januar 2026, „1,7 % mehr Beschäftigte im Gesundheitswesen 2024". Selbst gelesen: knapp 6,2 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen zum 31. Dezember 2024, ein Zuwachs von 102.000 Personen oder 1,7 Prozent, der erste Anstieg von mehr als einem Prozent seit dem Pandemiehoch 2021, gut 4,4 Millionen Vollzeitäquivalente mit einem Plus von 1,4 Prozent, das stärkere Wachstum in (teil-)stationären Einrichtungen (plus 64.000 beziehungsweise 3,0 Prozent) gegenüber dem ambulanten Bereich (plus 32.000 beziehungsweise 1,3 Prozent) sowie die Entwicklung beim Pflegepersonal (Pflegehilfskräfte plus 5,2 Prozent oder 24.000 auf 485.000, Pflegefachkräfte plus 2,6 Prozent oder 25.000 auf rund eine Million). Die Kosten je Vollzeitäquivalent von plus 6,1 Prozent und je Beschäftigtenkopf von plus 5,80 Prozent sind eigene Rechnung aus dieser Mitteilung und der Pressemitteilung Nr. 359.
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 398 vom 6. November 2025, „2,0 % mehr stationäre Krankenhausbehandlungen im Jahr 2024". Selbst gelesen: 17,5 Millionen stationär behandelte Patientinnen und Patienten 2024, ein Zuwachs von 344.300 oder 2,0 Prozent gegenüber 2023, der Abstand zum Vorpandemiejahr 2019 von 9,6 Prozent beziehungsweise rund 1,9 Millionen Fällen, die durchschnittliche Verweildauer von 7,1 Tagen nach 7,2 Tagen im Vorjahr, 1.841 Krankenhäuser mit durchschnittlich 472.900 aufgestellten Betten darunter 26.000 Intensiv- und 7.700 Intermediate-Care-Betten sowie der erstmalige Anstieg des Krankenhauspersonals über eine Million Vollzeitäquivalente seit 1991. Die Pflegetage von 124,25 Millionen für 2024 und 123,52 Millionen für 2023 und die daraus abgeleitete Rate von 0,59 Prozent sind eigene Rechnung aus Fallzahl und Verweildauer; die Kostenrate je stationärem Fall von 5,49 Prozent ebenfalls.
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 327 vom 29. August 2024, „Reallöhne im 2. Quartal 2024 um 3,1 % höher als im Vorjahresquartal". Selbst gelesen: der Nominallohnanstieg von 5,4 Prozent und der Reallohnanstieg von 3,1 Prozent im zweiten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal bei einem Verbraucherpreisanstieg von 2,3 Prozent, die Branchen mit überdurchschnittlichem Verdienstanstieg (Energieversorgung 7,6 Prozent, Verkehr und Lagerei 6,8 Prozent, Gesundheits- und Sozialwesen 6,7 Prozent), der Verdienstanstieg im untersten Quintil von 7,6 Prozent gegenüber 5,7 Prozent im obersten sowie der Wert für alle Vollzeitbeschäftigten von 5,7 Prozent. Der Abstand von 0,6 Prozentpunkten zwischen dem Lohnanstieg im Sektor und den Kosten je Vollzeitkraft und der Abstand von 1,3 Prozentpunkten zum gesamtwirtschaftlichen Mittel sind eigene Rechnung.
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2025, „Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 um 0,2 % gesunken". Selbst gelesen: das preisbereinigte Minus von 0,2 Prozent für 2024 (kalenderbereinigt ebenfalls minus 0,2 Prozent), das nominale Bruttoinlandsprodukt von 4.305,26 Milliarden Euro mit einer Veränderung von plus 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, der Rückgang der Bruttowertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe um real 3,0 Prozent sowie der Anstieg der Bruttowertschöpfung im Bereich öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit um real 1,6 Prozent. Die Angabe von plus 2,9 Prozent ist der Stand der Erstberechnung vom Januar 2025 und durch spätere Revisionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen überholt; sie wird hier nur zum Vergleich der Wachstumsraten verwendet und nicht mit der amtlich ausgewiesenen Gesundheitsausgabenquote verrechnet.
  • Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), § 72 Absatz 3a und 3b, in der seit dem 1. September 2022 geltenden Fassung. Selbst im amtlichen Volltext gelesen: Versorgungsverträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Pflege und Betreuung eine Entlohnung nach dem für sie geltenden Tarifvertrag oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zahlen; nicht tarifgebundene Einrichtungen müssen mindestens das Niveau eines anwendbaren Tarifvertrags oder das regional übliche Entlohnungsniveau erreichen, wobei zur Entlohnung ausdrücklich Grundlohn, Jahressonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, pflegetypische Zulagen sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge zählen. Bestehende Verträge waren bis zum 31. August 2022 anzupassen. Diese Vorschrift wird im Bericht als konkurrierende Erklärung zum Lohnkanal geführt, nicht als Beleg für ihn.
  • Zur ökonomischen Einordnung herangezogene veröffentlichte Arbeiten, ohne Wortlautzitat: William J. Baumol und William G. Bowen, „Performing Arts: The Economic Dilemma" (Twentieth Century Fund, 1966), die Erstbeschreibung des Mechanismus am Beispiel der Darstellenden Künste; William J. Baumol, „Macroeconomics of Unbalanced Growth: The Anatomy of Urban Crisis", American Economic Review 57 (1967), Heft 3, Seiten 415 bis 426, mit dem formalen Zweisektorenmodell, in dem der stagnante Sektor bei Lohnangleichung einen steigenden Kostenanteil erzwingt; William J. Baumol, „The Cost Disease: Why Computers Get Cheaper and Health Care Doesn't" (Yale University Press, 2012), die Anwendung auf Gesundheitswesen und Bildung samt der Folgerung, dass ein steigender Ausgabenanteil tragbar bleibt, solange die Gesamtproduktivität wächst; David M. Cutler, Mark McClellan, Joseph P. Newhouse und Dahlia Remler, „Are Medical Prices Declining? Evidence from Heart Attack Treatments", Quarterly Journal of Economics 113 (1998), Heft 4, Seiten 991 bis 1024, mit dem Befund, dass eine ergebnisbezogene Preismessung für die Behandlung des Herzinfarkts sinkende statt steigende Preise ausweist, woraus folgt, dass inputbasierte Deflatoren das Produktivitätswachstum des Sektors nach unten verzerren können; Jochen Hartwig, „Can Baumol's model of unbalanced growth contribute to explaining the secular rise in health care expenditure? An alternative test", Applied Economics 43 (2011), Heft 2, Seiten 173 bis 184, mit einem empirischen Test für OECD-Länder, der die Baumol-Variable als signifikanten Treiber der Gesundheitsausgaben findet; Adolph Wagner, „Grundlegung der politischen Oekonomie" (3. Auflage 1892), die Ursprungsstelle des Gesetzes der wachsenden Staatsausgaben, das hier als konkurrierende Nachfrageerklärung geprüft und für 2024 als schwächster Kandidat eingeordnet wird.

Alle Zahlen in diesem Bericht sind mit Primärquelle belegt (amtliche Angaben). Modell-Lesarten (ökonomische Einordnungen) sind als solche gekennzeichnet und von den Fakten getrennt.