Die Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen und ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen — Ziel: der als zu hoch empfundene Krankenstand. Doch ob eine Bescheinigung das richtige Instrument ist, ist eine Frage der Informationsökonomik: Das Attest ist ein teures Kontrollinstrument für etwas, das nur der Beschäftigte selbst genau kennt. Zwei Modelle streiten — Moral Hazard (härtere Kontrolle dämpft Mitnahme) gegen den Ordeal-Mechanismus (eine Hürde, die die Falschen härter trifft). Durchgerechnet und an der deutschen Empirie gemessen zeigt sich: Der beschlossene Hebel senkt den gemessenen Krankenstand kaum; er verschiebt die Zusammensetzung. Der wirksame Hebel läge beim Preis des Fehltags — siehe unseren Kostenbericht „82 Milliarden für kranke Beschäftigte". Wichtig vorab: Es ist ein Koalitionsbeschluss, noch kein Gesetz.
| Kennzahl | heute | geplant |
|---|---|---|
| Telefonische Krankschreibung | möglich (dauerhaft seit Dez. 2023) | abgeschafft |
| Ärztliche AU-Pflicht | ab dem 4. Krankheitstag (§ 5 EntgFG) | ab dem 1. Tag |
| Falsche AU-Ausstellung (Arztseite) | § 278 StGB | schärfere Bestrafung |
| Karenztag (erster Tag unbezahlt) | nein | nicht im Beschluss (nur in der Debatte) |
| Krankenstand 2024 | 5,4 % · 19,7 Fehltage/Kopf | Ziel: senken |
| Rechtsstand | geltendes Recht | Beschluss, Gesetz bis Ende 2026 geplant |
Seit Dezember 2023 kann sich, wer in seiner Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat, telefonisch krankschreiben lassen — ohne Praxisbesuch. Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli 2026 will diese Telefon-AU abschaffen und die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend machen (heute gesetzlich ab dem vierten, § 5 EntgFG). Arztseitig soll zudem die falsche Ausstellung einer AU härter bestraft werden (§ 278 StGB) — ein separater Hebel, der beim Aussteller ansetzt, nicht beim Patienten.
Der Karenztag — ein erster, unbezahlter Krankheitstag — wird in der öffentlichen Debatte oft mitgenannt, steht aber nicht im Beschlusspapier vom 2. Juli (er scheiterte in den Verhandlungen an der SPD, so die Berichterstattung). Ökonomisch ist das der entscheidende Unterschied, denn Bescheinigung und Preis wirken völlig verschieden. Die Kostenseite dieser Entscheidung haben wir separat durchgerechnet (Bericht „82 Milliarden für kranke Beschäftigte"); hier geht es um die Informationsfrage: Kann eine strengere Bescheinigung überhaupt leisten, was man sich von ihr verspricht? Es ist ein politischer Beschluss, noch kein Gesetz — ein Gesetz soll bis Ende 2026 folgen.
Ob jemand arbeitsunfähig ist, ist private Information: Der Beschäftigte kennt seinen Zustand, der Arbeitgeber (und die Krankenkasse) nicht. Das ärztliche Attest ist das Instrument, mit dem dieser Anspruch verifiziert wird — Verifikation kostet Ressourcen (Zeit, Praxiskapazität) und lohnt nur, solange sie mehr verhindert, als sie verbraucht („Costly State Verification", Townsend 1979).
Genau daraus folgt ein unbequemer Befund: Kostspielige Kontrolle sollte dort ansetzen, wo der Informationsgewinn hoch und relativ zu den Kosten ergiebig ist — also bei langen oder wiederkehrenden Fällen, nicht bei kurzen Infekten am ersten Tag, wo der Arzt ohnehin kaum mehr sieht als am Telefon und die Kosten je verhinderten Fall am höchsten sind. Die Reform verschärft die Kontrolle ausgerechnet am Tag 1 — dort, wo sie am wenigsten Information bringt. Der Arzt kann den wahren Zustand zudem auch beim Praxisbesuch nur begrenzt beobachten (Rückenschmerzen, Migräne, beginnende Erkältung sind kaum objektiv messbar); das Attest ist ein verrauschtes Signal, kein Wahrheitsbeweis. Welches der beiden folgenden Modelle die Realität trifft, entscheidet, was die Verschärfung wirklich bewirkt.
Wer ab dem ersten Tag den vollen Lohn erhält und keinen Anteil der Kosten selbst trägt, steht vor einem klassischen Moral-Hazard-Anreiz: Im Graubereich leichter Beschwerden fällt die Entscheidung „zu Hause bleiben" leichter, wenn sie nichts kostet. Diese Vollversicherung ab dem ersten Euro ist international ungewöhnlich — viele Länder haben Karenztage oder Selbstbehalte. Eine niedrige Bescheinigungshürde (ein Anruf genügt) senkt die Meldekosten zusätzlich. In dieser Lesart ist die Telefon-AU eine Einladung an den Rand des Anspruchs, und eine härtere Verifikation verkleinert diesen Graubereich.
Die Perspektive hat Substanz und Rückhalt: BDA-Präsident Rainer Dulger begrüßte den Beschluss mit Verweis auf den „im internationalen Vergleich hohen Krankenstand"; und es gibt Randevidenz, dass Attest- und Nachweispflichten den Kurzabsentismus dämpfen können. Der Mechanismus ist real — Anspruchssysteme ganz ohne Selbstbeteiligung erzeugen Mitnahme am Rand. Die entscheidende Frage ist nur, an welcher Stellschraube man dreht: an der Form der Bescheinigung oder am Preis des Fehltags. Genau hier trennt sich die erste von der zweiten Perspektive — und, wie Abschnitt 05 zeigt, trägt die Empirie die zweite.
Die präzise Theorie dazu ist nicht „adverse Selektion" (die spielt vor Vertragsschluss), sondern der Ordeal-Mechanismus (Nichols & Zeckhauser 1982): eine bewusst lästige Hürde, die Anspruchsberechtigte sortieren soll. Der Clou: Eine Hürde screent nur dann gut, wenn ihre Last negativ mit der Anspruchsberechtigung korreliert — wenn also gerade die Unberechtigten sie stärker scheuen. Hier ist es umgekehrt: Den Weg in die volle Praxis trägt der echt, aber leicht Kranke schwerer als der Blaumacher. Die tragende Annahme — und sie gehört offen dahin, nicht mitlaufend — lautet: Die Grenzkosten des Praxisbesuchs sind für den Kranken höher (Krankheitsgefühl, Ansteckungsrisiko, Aufwand), während der Simulant eine hohe Zahlungsbereitschaft für den freien Tag hat und das Attest bei kaum prüfbaren Symptomen ohnehin bekommt. Wären die Besuchskosten symmetrisch, würde die Hürde durchaus screenen — sie sind es aber plausibel nicht.
Damit filtert die Verschärfung nicht zielgenau die Simulanten, sondern schreckt vor allem echt Kranke ab: Diese gehen dann krank zur Arbeit (Präsentismus). Und hier liegt das empirisch robusteste Bein des Arguments — eine Externalität: Ansteckung von Kollegen, Fehler, längere Verläufe. Der Beschluss verschärft genau das doppelt: Telefon-AU-Wegfall und Attestpflicht ab Tag 1 treffen dieselbe ansteckende Person am selben Tag und zwingen den akuten Atemwegsfall künftig ins volle Wartezimmer — statt ihn zu Hause zu lassen. Dazu die realen Verifikationskosten: zusätzliche Arztkontakte ab Tag 1 verstopfen ein ohnehin knappes Hausarztsystem. Der Hausärzteverband (Bundesvors. Dr. Markus Blumenthal-Beier) warnt vor einer „Misstrauenskultur" und verweist darauf, dass Kassen-Statistiken kein Mehr an Krankschreibungen durch die Telefon-AU zeigen. In dieser Lesart war die Telefon-AU effizientes Screening — und ihre Abschaffung verschlechtert die Zusammensetzung der Fehltage, ohne ihre Zahl nennenswert zu senken.
Drei Befunde, und sie zeigen alle in dieselbe Richtung. Erstens — der Preis bewegt Verhalten, die Bescheinigungsform kaum: Als Deutschland 1996 die Lohnfortzahlung von 100 auf 80 % kürzte, sank die Fehlzeit messbar — der Anteil der Beschäftigten ganz ohne Fehltag stieg um 6–8 %, im Mittel rund −5 % Fehltage (Ziebarth & Karlsson 2010); mit der Rücknahme 1999 (80→100 %) stiegen die Fehltage wieder um rund 10 % — der Preishebel wirkt symmetrisch in beide Richtungen. Ein zweites Paper zur selben Reform (Pichler & Ziebarth 2017) zeigt die Kehrseite: Die Fehltage wegen Rückenschmerzen fielen zwar um fast 30 %, doch der ansteckende Präsentismus stieg — und zwar so stark, dass sich bei ansteckenden Krankheiten die vermiedene Abwesenheit und die neuen, durch Präsentismus ausgelösten Infektionen weitgehend aufheben (nahezu Netto-Null). Das ist, mit Zahl, exakt der hier zentrale Effekt: verlagert statt vermieden. Reine Bescheinigungshürden zeigen dagegen keinen vergleichbar starken Effekt.
Zweitens — der „Rekord" ist teils ein Messeffekt: Der vielzitierte Sprung des Krankenstands von 4,0 % (2021) auf 5,5 % (2022) fällt mit der Einführung der elektronischen AU (eAU) zusammen; IGES beziffert den reinen Meldeeffekt je nach Diagnose auf rund 60 % und mehr des Anstiegs — vorher unerfasste Fälle werden seither vollständig gezählt. Drittens — „international hoch" hält dem Faktencheck nicht stand: Nach gemeldeten Tagen liegt Deutschland 2022 mit 24,9 Tagen vorn, im harmonisierten OECD-Befragungswert (verlorene Arbeitszeit) aber mit 6,8 % nur im oberen Mittelfeld — hinter Ländern wie Norwegen (10,7 %) und Slowenien (9,2 %); IGES selbst hält den Vergleich für nicht systemtauglich (nur wenige Länder erfassen wie Deutschland per eAU vollständig). Das relativiert die empirische Prämisse von Perspektive 1: 2024 ist der Krankenstand mit 5,4 % sogar leicht gesunken (DAK), rund 19,7 Fehltage je Kopf; Atemwegserkrankungen — die kurzen, selbstlimitierenden Fälle der Telefon-AU — sind dabei die größte Einzelkategorie (knapp ein Fünftel der Fehltage).
Beide Perspektiven laufen auf eine klare Relation hinaus. Die Verifikationshürde — von der Telefon-AU bis zu „Attest ab Tag 1 plus Praxispflicht" — erhöht vor allem die Meldekosten (Zeit, Wartezimmer). Diese sind klein gegenüber dem Wert eines freien Tages; das Meldeverhalten reagiert entsprechend schwach. Der Preis des Fehltags dagegen (Karenztag/Selbstbehalt) wirkt direkt und empirisch belegt — die 1996er-Kürzung senkte die Fehlzeit spürbar (Ziebarth & Karlsson 2010), während für reine Bescheinigungshürden kein vergleichbar starker Effekt dokumentiert ist.
Robust ist damit die Relation, nicht eine Punktzahl: Meldeverhalten reagiert auf den Preis des Fehltags, nicht auf die Form der Bescheinigung. Was die Reform sicher erzeugt, sind zusätzliche Praxisbesuche — und, über den Präsentismus, verlagerte statt vermiedene Fehltage.
Beide Perspektiven benennen echte Effekte: Der Moral-Hazard-Anreiz existiert (und Vollversicherung ab dem ersten Euro ist wirklich ungewöhnlich), die Abschreckung echt Kranker ebenso. Sie divergieren im Netto — und hier lehnt sich die verfügbare Evidenz erkennbar auf die skeptische Seite: Der Preis bewegt Verhalten, die Bescheinigungsform kaum, und die Externalität (Präsentismus/Ansteckung) ist gut belegt. Das ist ein begründetes Urteil, kein neutrales Unentschieden — es fair zu kennzeichnen, gehört dazu. Die Verteilungswirkung trägt, wer wenig Puffer hat: Beschäftigte mit häufigen kurzen Infekten, chronisch Kranke, und ein Hausarztsystem, das Zusatzkontakte ab Tag 1 auffangen muss. Ein Karenztag wiederum träfe Geringverdiener am härtesten — deshalb ist er sozial umstritten (siehe Bericht „82 Milliarden …").
Der durchgerechnete Kern: Die Frage ist nicht, ob nach der Reform weniger Krankschreibungen ausgestellt werden — die Zahl kann sinken, ohne dass ein einziger echter Fehltag verhindert wurde, wenn Kranke nur abgeschreckt statt geheilt werden. Die testbare Aussage lautet deshalb: Messt nicht die Zahl der Krankschreibungen, sondern ob die Kranken andere werden — ob die realen Fehltage sinken oder sich nur in Präsentismus und Arztbesuche verlagern. Sinkt der Krankenstand und bleibt die Zusammensetzung stabil, hat die Kontrolle gewirkt; sinkt nur die gemeldete Zahl, während Atemwegsinfekte ins Büro wandern, war es Symbolpolitik mit Nebenwirkungen.
Die Verschärfung ist ein Koalitionsbeschluss (kein Gesetz) — durchgerechnet zählen drei Punkte:
Unterm Strich: Die Verschärfung verteuert das Signal und trifft am Tag 1 ausgerechnet die informationsärmsten Fälle, ohne die Ursachen hoher Fehlzeiten (Arbeitsbelastung, Alterung, psychische Erkrankungen) zu berühren. Die eine testbare Prüfgröße ist nicht die Zahl der Krankschreibungen, sondern die Zusammensetzung der Fehltage — ob echte Fehltage sinken oder nur in Präsentismus umschlagen.
Alle Zahlen in diesem Bericht sind mit Primärquelle belegt (amtliche Angaben). Modell-Lesarten (ökonomische Einordnungen) sind als solche gekennzeichnet und von den Fakten getrennt.