PRÜFSTAND
Stand · Mo., 26. Oktober 2026
Verkehr · Steuer

38 Cent ab dem ersten Kilometer: Wer die höhere Pendlerpauschale wirklich entlastet.

PRÜFSTAND-Bericht · primärquellen-belegt · Stand 30. Juni 2026 · gilt ab 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 38 Cent — ab dem ersten Kilometer. Das klingt nach Entlastung für alle Pendler. Tatsächlich entscheidet aber die Mechanik des Werbungskostenabzugs darüber, wer wie viel davon hat — und sie wirkt anders, als die Schlagzeile vermuten lässt.

KennzahlWertHinweis
Satz ab 202638 ct / kmab dem 1. Kilometer (vorher 30 ct für km 1–20)
Kosten 2026≈ 1,1 Mrd. €Steuermindereinnahmen
Kosten ab 2027≈ 1,9 Mrd. € / Jahr
Beispiel 10 km Weg+ 176 € / Jahrzusätzliche Werbungskosten
Beispiel 20 km Weg+ 352 € / Jahrzusätzliche Werbungskosten
Eckdaten · Quellen: Bundestag, BMF
01

Was sich ändert

Bisher galten für die ersten 20 Kilometer 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Ab 2026 sind es einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Der Bundestag beschloss das am 4. Dezember 2025. Den Staat kostet es ≈ 1,1 Mrd. € (2026) und ≈ 1,9 Mrd. € ab 2027 pro Jahr.

Die größte relative Verbesserung liegt bei den kurzen und mittleren Wegen: Für die ersten 20 Kilometer steigt der Satz von 30 auf 38 Cent — +27 %. Fernpendler ab 21 Kilometern spüren wenig, für sie galten die 38 Cent schon vorher.

02

Die versteckte Regressivität

Der entscheidende Punkt steckt im Wort Werbungskosten: Die Pauschale ist kein Zuschuss, sondern ein Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage. Wie viel Euro sie wert ist, hängt deshalb vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Dieselben 38 Cent bringen einem Spitzenverdiener (42 %) mehr bare Entlastung als jemandem im unteren Tarif (14 %) — und wer unter dem Grundfreibetrag liegt, hat von einem Abzug gar nichts.

Genau deshalb wurde parallel die Mobilitätsprämie entfristet: ein Pflaster für Geringverdiener, die vom Werbungskostenabzug nicht profitieren. Dass es dieses Pflaster braucht, ist der beste Beleg dafür, dass der Abzug nach oben stärker wirkt. (Standard-Mechanik der Einkommensteuer, keine Wertung.)

03

Der Zielkonflikt mit dem Klima

Die Pauschale subventioniert Distanz: Je weiter der Arbeitsweg, desto höher der Abzug — unabhängig vom Verkehrsmittel, faktisch aber überwiegend fürs Auto. Das steht quer zur Klimalogik, die genau dieselbe Politik beim CO₂-Preis verfolgt: Dort soll Fahren teurer werden, hier wird es steuerlich verbilligt.

Ökonomisch belohnt eine entfernungsabhängige Förderung tendenziell weite Wege und Zersiedelung — wer näher zur Arbeit zieht, verliert den Vorteil. Das ist der bekannte Konstruktionsfehler der Entfernungspauschale, den auch die Reform 2026 nicht auflöst, sondern verstärkt. (Modell-Lesart der Anreizwirkung.)

04

Wer wirklich profitiert

In Euro pro Jahr: Bei 10 km Arbeitsweg und Fünf-Tage-Woche ergeben sich rund 176 € zusätzliche Werbungskosten, bei 20 km rund 352 € — als Abzug, nicht als Auszahlung. Was davon ankommt, richtet sich nach dem Steuersatz.

Unterm Strich: Am stärksten entlastet werden mittlere Einkommen mit kurzen bis mittleren Wegen und hoher Steuerlast. Geringverdiener und Nicht-Pendler bleiben außen vor; Fernpendler gewinnen kaum dazu. „Entlastung für Pendler" trifft also nur einen Teil.

Einordnung · Prüfstand

Die höhere Pauschale ist real und kostet ab 2027 rund 1,9 Mrd. € im Jahr. Durchgerechnet bleibt:

  • Wirkt über den Steuersatz — mehr Euro für höhere Einkommen, nichts unter dem Grundfreibetrag.
  • Klima-widersprüchlich: subventioniert Distanz, während der CO₂-Preis sie verteuern soll.
  • Stärkste Wirkung bei kurzen/mittleren Wegen (+27 % auf den ersten 20 km), kaum bei Fernpendlern.

Eine Pauschale, die nach Entfernung und Steuersatz wirkt, ist kein zielgenaues Entlastungsinstrument — sie verteilt nach Weg und Einkommen, nicht nach Bedürftigkeit. Das ist eine politische Wahl, kein Rechenergebnis.

Quellen

Belege

  • Deutscher Bundestag / BMF: Beschluss 4.12.2025, Entfernungspauschale einheitlich 38 ct ab dem 1. km ab 1.1.2026; Mobilitätsprämie entfristet.
  • BMF, „Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026"; Steuermindereinnahmen ≈ 1,1 Mrd. € (2026) / 1,9 Mrd. € (ab 2027); Beispielrechnungen 10 km (+176 €), 20 km (+352 €).
  • Berichterstattung (u. a. ZDF) zu Beschluss und Verteilungswirkung; Länderkritik an Steuermindereinnahmen.

Alle Zahlen in diesem Bericht sind mit Primärquelle belegt (amtliche Angaben). Modell-Lesarten (ökonomische Einordnungen) sind als solche gekennzeichnet und von den Fakten getrennt.