PRÜFSTAND
Stand · Mo., 26. Oktober 2026
Steuern · Gastronomie · 2026

Die Mehrwertsteuer auf Restaurant-Essen ist von 19 auf 7 Prozent gefallen — und fast drei von vier Wirten senken die Preise trotzdem nicht. Warum eine Steuersenkung fast nie dort ankommt, wo die Politik sie verspricht.

PRÜFSTAND-Bericht · primärquellen-belegt · Stand 12. August 2026 · Umfrage des Branchenverbands DEHOGA unter rund 2.000 Betrieben, veröffentlicht am 8.8.2026: 73,4 % der Betriebe haben ihre Preise nach der Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen nicht gesenkt. Das Statistische Bundesamt weist die Gaststättenpreise im Januar 2026 mit +3,6 % gegenüber dem Vorjahr aus — trotz der Senkung gestiegen, nicht gesunken. Hintergrund: Der Bundesrat hat am 19.12.2025 den ermäßigten Satz von 7 % auf Speisen dauerhaft beschlossen; er gilt seit dem 1.1.2026. Zuvor galten von 1.1.2024 bis 31.12.2025 wieder 19 % (die Corona-Absenkung war Ende 2023 ausgelaufen); Getränke bleiben durchgehend bei 19 %. Die Steuermindereinnahmen betragen nach Schätzungen rund 3,4 Mrd Euro pro Jahr für Bund, Länder und Gemeinden; die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastung für Branche und Gäste mit rund 3,6 Mrd Euro — die Differenz erklärt sich aus unterschiedlicher Abgrenzung (Mindereinnahmen der Gebietskörperschaften vs. Entlastungsrechnung der Regierung). Bis 2030 rechnen die Länder mit kumulierten Ausfällen von etwa 11,2 Mrd Euro. Wissenschaftliche Referenz: Benzarti/Carloni (American Economic Journal: Economic Policy, 2019) zur französischen Gastro-Mehrwertsteuersenkung 2009 und Benzarti/Carloni/Harju/Kosonen (Journal of Political Economy, 2020) zur asymmetrischen Überwälzung.

Es war als Geschenk an die Gäste verkauft: Seit Januar 2026 gilt für das Essen im Restaurant dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent, ein Steuervorteil von zwölf Prozentpunkten. Beim Gast kommt davon fast nichts an. Eine Umfrage des Branchenverbands DEHOGA unter rund 2.000 Betrieben zeigt: 73,4 Prozent haben ihre Preise nicht gesenkt, das Statistische Bundesamt weist die Gaststättenpreise sogar 3,6 Prozent über dem Vorjahr aus. Der reflexhafte Vorwurf lautet: Die Wirte stecken die Senkung ein. Er trifft einen Punkt, verfehlt aber den Mechanismus. Denn wer eine Steuer wirtschaftlich trägt und wer von ihrer Senkung profitiert, entscheidet nicht der Gesetzgeber, sondern die Struktur des Marktes. Eine Mehrwertsteuersenkung landet dort, wo Marktmacht und ein kurzfristig starres Angebot sitzen, und das ist bei einem vollen Restaurant der Wirt, nicht der Gast. Der Bericht dreht die Frage deshalb um. Nicht: Warum geben die Wirte die Senkung nicht weiter? Sondern: War es je realistisch, dass sie es tun — und wofür gibt der Staat dann 3,4 Milliarden Euro im Jahr aus?

GrößeWertAnmerkung
Steuersatz auf Speisen19 → 7 %dauerhaft seit 1.1.2026 (Bundesrat 19.12.2025); Getränke bleiben 19 %
Betriebe ohne Preissenkung73,4 %DEHOGA-Umfrage, rund 2.000 Betriebe (8.8.2026)
Gaststättenpreise (Destatis)+3,6 % (Jan 2026)ggü. Vorjahr; trotz Senkung gestiegen, nicht gesunken
Gegenprobe 2024 (7 → 19 %)Preise stiegen promptVerband erwartete ~14 % Aufschlag — Erhöhung wirkt, Senkung nicht
Frankreich 2009 (Studie)Weitergabe ~10 %Eigentümer >55 %, Gäste am wenigsten (Benzarti/Carloni)
Fiskalkosten~3,4 Mrd €/JahrMindereinnahmen; Regierung: ~3,6 Mrd Entlastung (andere Abgrenzung)
PrüfgrößeWeitergabequoteSpeisen vs. Getränke (Kontrollgruppe), nicht der Steuersatz
Steuersenkung und Preiswirklichkeit in der Gastronomie, 2026. Quelle: DEHOGA-Umfrage (rund 2.000 Betriebe, 8.8.2026), Statistisches Bundesamt (Verbraucherpreise Gaststätten), Bundesrat/Bundesregierung (Beschluss 19.12.2025), Benzarti/Carloni (AEJ:EP 2019). Der Steuersatz ist die Schlagzeile, die tatsächliche Weitergabe an den Gast ist die eigentliche Größe.
01

Die Fakten — zwölf Punkte weniger Steuer, null Cent weniger auf der Rechnung

Zum 1. Januar 2026 ist der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants und Cafés dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesunken; der Bundesrat hatte das am 19. Dezember 2025 beschlossen. Zwölf Prozentpunkte weniger Steuer sind ein erheblicher Vorteil, und die Erwartung, die der Beschluss transportierte, war einfach: Essen gehen wird billiger. Ein gutes halbes Jahr später zeigt die Umfrage des Branchenverbands DEHOGA unter rund 2.000 Betrieben das Gegenteil. 73,4 Prozent der Wirte haben ihre Preise nicht gesenkt. Das Statistische Bundesamt weist die Gaststättenpreise im Januar 2026 mit 3,6 Prozent über dem Vorjahr aus, trotz der Senkung gestiegen, nicht gesunken.

Zugleich ist die Maßnahme teuer. Die Steuermindereinnahmen betragen nach Schätzungen rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr, verteilt auf Bund, Länder und Gemeinden; die Bundesregierung selbst beziffert die jährliche Entlastung für Branche und Gäste mit rund 3,6 Milliarden Euro, wobei die Differenz aus unterschiedlicher Abgrenzung stammt. Bis 2030 rechnen die Länder mit kumulierten Ausfällen von etwa 11,2 Milliarden Euro. Der Staat verzichtet also dauerhaft auf einen Milliardenbetrag, der beim Gast, für den er gedacht war, kaum ankommt.

Der naheliegende Schluss lautet: Die Wirte kassieren die Senkung einfach. Das ist verständlich und trotzdem zu kurz gegriffen. Denn ob eine Steuersenkung beim Kunden landet, ist keine Frage des guten Willens, sondern der Marktstruktur. Um das zu sehen, muss man einen Schritt zurück in die Steuerlehre.

02

Mechanismus — wer eine Steuer zahlt, und wer sie trägt

Die Ökonomie unterscheidet streng zwischen zwei Dingen, die im Alltag verschwimmen: wer eine Steuer gesetzlich abführt, und wer sie wirtschaftlich trägt. Die Mehrwertsteuer führt der Wirt ans Finanzamt ab, aber das sagt nichts darüber, wer am Ende die Last spürt oder den Vorteil einer Senkung einstreicht. Das entscheidet die sogenannte Steuerinzidenz, und die hängt nicht am Gesetz, sondern an den Elastizitäten von Angebot und Nachfrage.

Die Regel des Lehrbuchs ist präzise, und sie ist genau umgekehrt zur landläufigen Vermutung. Im Wettbewerbsmodell trägt die Marktseite die Steuer, die schlechter ausweichen kann, die also unelastischer ist, und sie kassiert spiegelbildlich auch eine Senkung. Die Weitergabe an den Konsumenten entspricht dem Verhältnis der Elastizitäten von Angebot und Nachfrage. Wäre die Nachfrage der Gäste sehr unempfindlich, sagte das Lehrbuch also die volle Weitergabe der Senkung an den Gast voraus. Dass die Preise stattdessen fast unverändert bleiben, lässt sich mit der Nachfrage gerade nicht erklären. Der Grund liegt auf der Angebotsseite und in Abweichungen vom idealen Wettbewerb.

Vier Kräfte wirken zusammen. Erstens ist das Angebot kurzfristig starr: Ein volles Restaurant hat begrenzte Tische und Personal und kann nicht einfach mehr Gäste bedienen, wenn der Preis fiele, ein starres Angebot trägt die Steuer und behält die Senkung. Zweitens ist der Markt kein reiner Wettbewerb: Jedes Lokal ist mit Lage, Küche und Ambiente ein Stück weit einzigartig und damit Preissetzer mit lokaler Marktmacht, kein Getriebener der Konkurrenz. Drittens sind Preise nach unten rigide: Menükarten neu zu drucken kostet, Preisschwellen wirken, und eine Pflicht zur Senkung gab es nie. Viertens ist die Überwälzung nachweislich asymmetrisch. Und diese vier Punkte, nicht die Preisempfindlichkeit der Gäste, erklären, warum von zwölf Prozentpunkten fast nichts auf der Rechnung ankommt.

Genau dieses Muster ist empirisch belegt. Als Frankreich 2009 die Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19,6 auf 5,5 Prozent senkte, kam bei den Gästen nur ein kleiner Bruchteil an; der Löwenanteil floss an die Betreiber, ein Teil an Beschäftigte (Benzarti/Carloni 2019). Und die Weitergabe ist systematisch asymmetrisch: Mehrwertsteuererhöhungen schlagen etwa doppelt so stark auf die Preise durch wie Senkungen (Benzarti u. a. 2020). Deutschland hat dafür sein eigenes Experiment geliefert: Als der Satz zum 1. Januar 2024 von 7 auf 19 Prozent zurücksprang, stiegen die Restaurantpreise prompt. Zwei Jahre später fällt derselbe Satz wieder — und die Preise fallen nicht. Gleiche Steuer, beide Richtungen, ungleiche Antwort.

Dazu kommt der Zeitpunkt. Die Senkung traf auf eine Branche unter massivem Kostendruck: höhere Löhne, Energie, Lebensmittelpreise. Für viele Wirte hat der Steuervorteil deshalb keine Preissenkung finanziert, sondern eine Preiserhöhung vermieden oder gedämpft. Ökonomisch ist das eine Weitergabe, nur eine unsichtbare: Ohne die Senkung wären die Preise stärker gestiegen. Das erklärt, warum die Rechnung des Gastes gleich bleibt, obwohl der Steuersatz eingebrochen ist — und warum „die Wirte kassieren" und „die Senkung hilft der Branche" beide zugleich stimmen können.

03

Das Modell — die Weitergabequote und die 3,4 Milliarden

Der Fachbegriff für den entscheidenden Wert ist die Überwälzung oder Weitergabequote: Wie viel von einer Steueränderung landet im Preis? Sie kann zwischen null und über hundert Prozent liegen. Wie niedrig sie bei einer Gastro-Senkung ausfällt, hat der französische Test von 2009 in Zahlen gezeigt: Benzarti und Carloni haben im American Economic Journal nachgerechnet, wohin die Senkung um vierzehn Prozentpunkte floss, und das Ergebnis ist eindeutig — mehr als 55 Prozent behielten die Eigentümer, ein Teil ging an Beschäftigte und Vorlieferanten, die Gäste bekamen am wenigsten; die Weitergabe in die Preise lag bei rund zehn Prozent. Der beworbene Steuersatz ist damit die falsche Kennzahl. Die richtige ist, wie viel davon auf der Rechnung ankommt, und das ist auch in Deutschland bislang fast nichts.

Damit wird die Maßnahme zu etwas anderem, als sie verkauft wurde. Sie ist keine Preissenkung für Verbraucher, sondern eine Subvention für die Gastronomie über den Umweg des Steuersatzes, eine Steuervergünstigung von rund 3,4 Milliarden Euro im Jahr. Wohin dieses Geld fließt, folgt derselben Inzidenzlogik: überwiegend in die Margen und das Überleben der Betriebe, teils, über gehaltene Preise bei steigenden Kosten, an Beschäftigte und Zulieferer, kaum an die Gäste. Als Instrument ist eine solche pauschale, dauerhafte Steuervergünstigung schlecht zielgenau: Sie gießt mit der Kanne über die ganze Branche, unabhängig davon, welcher Betrieb Hilfe braucht, und sie lässt sich später kaum zurücknehmen.

04

Verteilung — wer die 3,4 Milliarden bekommt und wer sie bezahlt

Auf der Empfängerseite steht die Gastronomie, aber ungleich verteilt. Am meisten profitiert, wer Preissetzungsspielraum hat: Betriebe in guter Lage, mit treuer Kundschaft oder wenig Konkurrenz, die die Senkung vollständig behalten können. Wo der Wettbewerb hart und die Kundschaft preisbewusst ist, etwa in der schnellen Systemgastronomie, dürfte ein Teil doch in niedrigere oder gehaltene Preise geflossen sein. Ein weiterer Teil hat schlicht Betriebe am Leben gehalten, die sonst hätten schließen müssen, das war das Verkaufsargument des Verbands.

Bezahlt wird das von der Allgemeinheit. Die 3,4 Milliarden Euro fehlen dauerhaft in den Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden und stehen nicht für anderes zur Verfügung. Und die Begünstigung ist sozial nicht neutral: Auswärts essen zu gehen nimmt mit dem Einkommen zu, wer selten oder nie ins Restaurant geht, finanziert über seine Steuern eine Vergünstigung mit, von der er kaum etwas hat. Eine als Verbraucherentlastung etikettierte Maßnahme entpuppt sich so als Transfer von der Steuerzahler-Allgemeinheit an eine einzelne Branche, dessen Verteilung eher nach oben zeigt.

05

Preissenkung oder Branchenhilfe — worüber hier wirklich gestritten wird

Ob die Maßnahme ein Erfolg oder ein teurer Fehlschlag ist, lässt sich nicht an den Preisen allein beantworten, sondern hängt daran, was ihr Ziel war. Wird sie an ihrem öffentlichen Versprechen gemessen, günstigeres Essen für die Gäste, ist sie durchgefallen: Die Weitergabe liegt nahe null, die Preise steigen sogar. An diesem Anspruch ist die 7-Prozent-Senkung eine der teuersten wirkungslosen Verbraucherentlastungen, die man sich vorstellen kann, 3,4 Milliarden im Jahr für einen Effekt, der auf den Rechnungen nicht auftaucht.

Legt man dagegen das Ziel an, das der Verband und Teile der Politik tatsächlich verfolgten, eine kriselnde Branche mit hohen Kosten zu stützen und Schließungen zu verhindern, dann hat sie teilweise gewirkt, nur eben unsichtbar über gedämpfte Preiserhöhungen und gehaltene Margen. Der ehrliche Einwand dagegen ist nicht, dass Branchenhilfe unzulässig wäre, sondern dass eine dauerhafte, pauschale Steuervergünstigung dafür das schlechteste Werkzeug ist: teuer, ungenau, bei den Falschen wirksam und politisch fast unumkehrbar. Der eigentliche Streit ist deshalb kein Streit über Wirte, sondern über Ehrlichkeit im Etikett: Wer eine Branchensubvention als Verbraucherentlastung verkauft, wird an einem Versprechen gemessen, das die Ökonomie von Anfang an nicht hergab.

06

Der Kern — und die Prüfgröße

Eine Steuersenkung ist kein Preisnachlass, den der Gesetzgeber verfügt, sondern ein Vorteil, den die Marktstruktur verteilt. Bei der Gastronomie sitzt die entscheidende Kraft auf der Angebotsseite: ein kurzfristig starres Angebot, lokale Marktmacht, nach unten rigide Preise und eine Überwälzung, die Senkungen nur halb so stark weitergibt wie Erhöhungen. Deshalb war absehbar, dass die zwölf Prozentpunkte kaum auf den Rechnungen ankommen. Die Empörung über die Wirte zielt auf das falsche Ziel: Sie klagt ein Verhalten an, das die Maßnahme selbst so angelegt hat.

Die belastbare Prüfgröße ist deshalb nicht der Steuersatz, sondern die Weitergabequote, und sie lässt sich sauber messen. Der bloße Befund „Destatis meldet steigende Preise" genügt nicht, denn Löhne, Energie und Lebensmittel sind ohnehin teurer geworden, ein Kostenschock hebt die Preise unabhängig von der Steuer. Sauber isolieren lässt sich der Effekt nur über eine Kontrollgruppe, und die liefert die Maßnahme selbst mit: Getränke blieben bei 19 Prozent. Die eigentliche Prüfgröße ist die Differenz der Preisentwicklung zwischen Speisen (jetzt 7 Prozent) und Getränken (weiter 19 Prozent) in der amtlichen Preisstatistik. Wären die zwölf Punkte weitergegeben worden, müssten die Speisenpreise deutlich hinter den Getränkepreisen zurückbleiben. Dass bislang beide steigen, ist das erste Indiz gegen eine spürbare Weitergabe; die kommenden Monate dieser Differenz sind der Test. Am beworbenen Steuersatz lässt sich das nicht ablesen.

Einordnung · Prüfstand

Die Zahlen sind neu und belegt: Seit 1.1.2026 gilt auf Speisen dauerhaft ein Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent; laut DEHOGA-Umfrage (rund 2.000 Betriebe, 8.8.2026) haben 73,4 % die Preise nicht gesenkt, Destatis weist die Gaststättenpreise im Januar 2026 mit +3,6 % über Vorjahr aus. Die Maßnahme kostet rund 3,4 Mrd Euro pro Jahr. Drei Punkte, die der Streit „Wirte kassieren" überspringt:

  • Der Mechanismus (umgekehrt zur Vermutung): Wer eine Steuer abführt (der Wirt), ist nicht, wer sie trägt. Im Wettbewerbsmodell trägt und behält die unelastischere Seite die Steuer; bei sehr preisunempfindlichen Gästen sagte das Lehrbuch sogar die volle Weitergabe der Senkung voraus. Dass sie ausbleibt, liegt an der Angebotsseite: kurzfristig starres Angebot (voller Laden), lokale Marktmacht, Preisrigidität nach unten (Menükosten, keine Senkungspflicht) und asymmetrische Überwälzung. Bestes Indiz: Die Rückkehr auf 19 % zum 1.1.2024 wurde prompt weitergegeben (~14 %), die Senkung 2026 nicht.
  • Das Modell und die Evidenz: Entscheidend ist die Weitergabequote, nicht der Steuersatz. Frankreich senkte 2009 die Gastro-Mehrwertsteuer von 19,6 auf 5,5 %; Eigentümer behielten >55 %, die Weitergabe in die Preise lag bei ~10 % (Benzarti/Carloni, AEJ:EP 2019). Preise reagieren zudem rund doppelt so stark auf Erhöhungen wie auf Senkungen (Benzarti/Carloni/Harju/Kosonen, JPE 2020). Damit ist die Maßnahme faktisch eine Branchensubvention über den Steuersatz (~3,4 Mrd/Jahr), keine Verbraucherentlastung.
  • Die Verteilung und die Prüfgröße: Am meisten profitieren Betriebe mit Preissetzungsspielraum; bezahlt wird es von der Allgemeinheit (~3,4 Mrd/Jahr, ~11,2 Mrd bis 2030), sozial eher nach oben. Sauber messen lässt sich die Weitergabe nur über die Kontrollgruppe: Getränke blieben bei 19 %, deshalb ist die Differenz Speisen- minus Getränkepreise (Destatis-Teilindizes) die eigentliche Prüfgröße — „steigende Preise" allein belegen wegen des Kostenschocks noch keine Null-Weitergabe.

Unterm Strich: Die 7-Prozent-Senkung ist keine Verbraucherentlastung, sondern eine Branchensubvention über den Steuersatz — ökonomisch absehbar, weil eine Senkung dort landet, wo auf der Angebotsseite Marktmacht und ein starres Angebot sitzen, nicht wo die Politik sie verspricht. Prüfgröße ist nicht der Steuersatz, sondern die Weitergabequote, gemessen an der Differenz Speisen vs. Getränke — und ob 3,4 Mrd Euro im Jahr, am wahren Ziel Branchenhilfe gemessen, gut angelegt sind.

Modell · Was-wäre-wenn

Ökonomische Einordnung

Modell/Was-wäre-wenn: Das Steuerinzidenz-Diagramm der interaktiven Analyse „Zuckersteuer" zeigt, wie sich die Last einer Verbrauchsteuer nach den Elastizitäten von Angebot und Nachfrage aufteilt. Rückwärts gelesen sagt das Lehrbuch für einen preisunempfindlichen Gast sogar die volle Weitergabe einer Senkung voraus — die Gastro-Realität zeigt das Gegenteil. Genau hier endet das Lehrbuchdiagramm: kurzfristig starres Angebot, lokale Marktmacht, Preisrigidität nach unten und asymmetrische Überwälzung erklären, warum der Vorteil beim Anbieter bleibt. Der Kontrast von Lehrbuch und Empirie ist der didaktische Anker, keine Bestätigung.

→ zur vollen interaktiven Analyse „Zuckersteuer" (Steuerinzidenz: Angebot/Nachfrage, Steuerkeil, Überwälzung nach Elastizität)

Modell-Einordnung, keine Prognose — getrennt von den oben belegten Zahlen.

Quellen

Belege

  • Primärquelle Wirkung: DEHOGA-Umfrage unter rund 2.000 Betrieben, veröffentlicht/berichtet am 8.8.2026 (Tagesschau, HOGAPAGE, ZDFheute): 73,4 % der Betriebe haben die Preise nach der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen nicht gesenkt. Statistisches Bundesamt: Gaststättendienstleistungen im Januar 2026 +3,6 % gegenüber Vorjahr (trotz Senkung gestiegen). Gegenprobe: Rückkehr auf 19 % zum 1.1.2024 wurde prompt weitergegeben (DEHOGA-Erwartung ~14 % Aufschlag). Restaurants waren zur Preissenkung nicht verpflichtet.
  • Primärquelle Maßnahme: Bundesrat-Beschluss vom 19.12.2025 — dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie ab 1.1.2026 (zuvor 1.1.2024–31.12.2025 wieder 19 %; die befristete Corona-Absenkung war Ende 2023 ausgelaufen). Getränke bleiben durchgehend bei 19 %. Steuermindereinnahmen rund 3,4 Mrd Euro pro Jahr für Bund, Länder und Gemeinden; Bundesregierung: jährliche Entlastung für Branche und Gäste rund 3,6 Mrd Euro (Differenz durch abweichende Abgrenzung: Mindereinnahmen der Gebietskörperschaften vs. Entlastungsrechnung der Regierung); kumulierte Länder-Mindereinnahmen bis 2030 rund 11,2 Mrd Euro. Quelle: Bundesrat/Bundesregierung, IHK, Fachpresse (HOGAPAGE).
  • Modell (Steuerinzidenz/Überwälzung): Statutorische vs. ökonomische Inzidenz (wer abführt ≠ wer trägt). Im Wettbewerbsmodell trägt die unelastischere Marktseite die Steuer und kassiert die Senkung; die Weitergabe an den Konsumenten entspricht εS/(εS + εD). Bei sehr unelastischer Nachfrage (εD → 0) folgte daraus volle Weitergabe an den Gast — die beobachtete Null-Weitergabe erklärt sich daher NICHT über die Nachfrage, sondern über die Angebotsseite und Marktunvollkommenheiten: (a) kurzfristig starres/knappes Angebot (εS → 0), (b) unvollständiger Wettbewerb mit lokaler Marktmacht (Preissetzer, differenzierte Leistung), (c) Preisrigidität nach unten (Menükosten, Preisschwellen, keine Senkungspflicht), (d) asymmetrische Überwälzung. Bewertung als Steuervergünstigung/tax expenditure: Zielgenauigkeit, Mitnahmeeffekte, Irreversibilität. Identifikation nur über Kontrollgruppe (Getränke 19 %) und Differenz der Teilindizes, da ein Kostenschock (Löhne/Energie/Lebensmittel) die Preise unabhängig hebt.
  • Wissenschaftliche Evidenz: Benzarti, Youssef; Carloni, Dorian (2019), „Who Really Benefits from Consumption Tax Cuts? Evidence from a Large VAT Reform in France", American Economic Journal: Economic Policy 11(1): 38–63 — französische Restaurant-Mehrwertsteuersenkung 2009 (19,6 → 5,5 %): Eigentümer behielten mehr als 55 %, Gäste profitierten am wenigsten, Weitergabe in die Preise rund 10 % (Preise −1,3 % bei ~14 % Senkung), begrenzte Beschäftigungseffekte. Benzarti, Carloni, Harju, Kosonen (2020), „What Goes Up May Not Come Down: Asymmetric Incidence of Value-Added Taxes", Journal of Political Economy 128(12): Preise reagieren rund doppelt so stark auf Mehrwertsteuer-Erhöhungen wie auf -Senkungen (Finnland-Friseure + alle EU-Änderungen 1996–2015); die Asymmetrie erhöht Gewinne/Margen und hält über Jahre an.
  • Prüfstand-Bezug: interaktive Analyse „Zuckersteuer" (/massnahme/zuckersteuer/, Steuerinzidenz-Diagramm) als Modell-Anker (Kontrast Lehrbuch vs. Empirie). Verwandte Berichte: „Zuckersteuer"/„Tabaksteuer" (Verbrauchsteuern und Überwälzung), „Energiesteuer" (Tankrabatt-Weitergabe ≈ Wettbewerbsinzidenz), „Industriestrompreis"/„Stromsteuer" (staatlich gesetzte vs. marktweitergegebene Preise). Roter Faden: Nicht der gesetzliche Steuersatz bestimmt, wer entlastet wird, sondern die Marktstruktur — die Weitergabequote ist die Prüfgröße.
  • Eigene Einordnung: Reframing von „Wirte kassieren" zu „Steuerinzidenz mit geringer, asymmetrischer Weitergabe"; korrekte Mechanik (unelastische Seite trägt/behält; Null-Weitergabe aus starrem Angebot, Marktmacht, Preisrigidität, Asymmetrie, nicht aus unelastischer Nachfrage); natürliches Experiment 2024 (Erhöhung prompt weitergegeben) und Frankreich-Evidenz; Umdeutung zu (schlecht zielgenauer) Branchensubvention ~3,4 Mrd €/Jahr; Verteilungsbefund (Preissetzungsspielraum profitiert, Allgemeinheit zahlt, sozial eher nach oben); Kontrollgruppe Getränke als saubere Prüfgröße. Zahlen aus DEHOGA, Destatis, Bundesrat/Bundesregierung und begutachteten Studien (AEJ:EP 2019, JPE 2020) belegt; Bewertungen als solche gekennzeichnet.

Alle Zahlen in diesem Bericht sind mit Primärquelle belegt (amtliche Angaben). Modell-Lesarten (ökonomische Einordnungen) sind als solche gekennzeichnet und von den Fakten getrennt.