PRÜFSTAND
Stand · Mo., 26. Oktober 2026
Wohnen · Klimapolitik · 2026

Das 65-Prozent-Gebot fällt, die Heizungsförderung schrumpft: Deutschland tauscht beim Heizen die Vorschrift gegen Preis und Zuschuss. Der Zuschuss wird kleiner, und der Preis könnte 2028 sogar fallen.

PRÜFSTAND-Bericht · primärquellen-belegt · Stand 22. Juli 2026 · Zwei zusammenhängende Beschlüsse. (1) Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab; Bundestag und Bundesrat haben es am 10.7.2026 beschlossen. Das 65-Prozent-Gebot für erneuerbare Energie fällt, die Heizungswahl wird technologieoffen (bis 2029 auch Öl und Gas frei wählbar), die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel und die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung entfallen. Ersatz: eine „Bio-Treppe" für neu eingebaute fossile Heizungen (10 % klimaneutrale Brennstoffe ab 2029, 15 % 2030, 30 % 2035, 60 % 2040) und eine Grüngas-Quote. (2) Umbau der BEG-Heizungsförderung zum 21.7.2026: Grundförderung 30 %; Effizienzbonus (Wärmepumpe) und Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) gestrichen; Klimageschwindigkeitsbonus 20 → 16 % (dann 12 % ab 2/2027, 8 %, 4 %, 0 % ab 8/2028); Einkommensbonus 40 % (bis 30.000 €) / 30 % (bis 40.000 €) / 10 % (bis 50.000 €); Gesamtdeckel 80 % (unter 30.000 €) bzw. 70 %; förderfähige Kosten 30.000 → 28.000 €, erste weitere Absenkung um 750 € zum 1.2.2027; ab Q1 2027 Wertschöpfungsbonus 15 % für Wärmepumpen aus EU-Fertigung, Grundförderung für Nicht-EU-Geräte halbiert auf 15 %. Flankierend der CO2-Preis: national (BEHG) 2026/2027 bei 55–65 €/t, ab 2028 EU-Emissionshandel ETS 2.

Deutschland ordnet die Wärmewende neu, und zwar an zwei Stellen zugleich. Das Heizungsgesetz wird abgelöst: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz kippt das umstrittene Gebot, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, die Heizungswahl ist wieder frei, Öl und Gas bleiben erlaubt, und auch die Austauschpflicht für alte Kessel und die Bindung an die kommunale Wärmeplanung fallen weg. Zugleich wird die Förderung umgebaut: Für einkommensschwache Haushalte steigt der Zuschuss auf bis zu 80 Prozent, während zwei Boni gestrichen werden, der Kostendeckel sinkt und der Bonus für einen schnellen Tausch ausläuft. Wer die Wärmewende steuern will, hat drei Werkzeuge: eine Vorschrift, einen Preis und einen Zuschuss. Die Vorschrift wird jetzt abgeschafft, und die Steuerung soll der CO2-Preis übernehmen, ergänzt um den kleineren Zuschuss. Der Tausch von Regel zu Preis ist ökonomisch vertretbar, viele halten den Preis sogar für das sauberere Werkzeug. Es kommt aber darauf an, wie stark die Ersatzhebel eingestellt sind. Der nationale CO2-Preis liegt heute bei 55 Euro je Tonne und bleibt 2027 stabil, doch beim Wechsel in den europäischen Emissionshandel 2028 könnte er sogar sinken, wenn Deutschland keinen nationalen Mindestpreis setzt. Zusammengenommen fällt die Vorschrift in dem Moment weg, in dem sie zu greifen begann, der Zuschuss schrumpft, und der Preis ist ausgerechnet 2028 unsicher. Die Frage ist nicht, ob der Instrumententausch richtig ist, sondern ob am Ende noch etwas zieht.

GrößeWertAnmerkung
65-%-EE-Gebotabgeschaffttechnologieoffen bis 2029; Öl/Gas weiter erlaubt
Weitere StreichungenAustauschpflicht (30 J.) + Wärmeplanungs-Kopplungentfallen — der Neueinbau fossiler Kessel ist frei
Ersatz-SteuerungBio-Treppe + CO2-Preis10 % (2029) bis 60 % (2040) klimaneutrale Brennstoffe
Grundförderung30 %Effizienzbonus (WP) und Biomasse-Zuschlag gestrichen
Klimageschwindigkeitsbonus20 → 16 %dann 12/8/4/0 % (2/2027 bis 8/2028)
Einkommensbonus / Deckel40 / 30 / 10 % · max 80 %Gesamtdeckel 80 % (<30.000 €), sonst 70 %; von zuvor 70 %
Wertschöpfungsbonus (Q1/2027)EU +15 %, Nicht-EU Grund halbiertEU-Gerät bis 30 Pp vor Nicht-EU-Gerät
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, beschlossen 10.7.2026) und Umbau der BEG-Heizungsförderung (ab 21.7.2026). Quelle: Gesetzesbeschluss (Bundestag/Bundesrat), BBSR-GEG-Portal des Bundes; Förderkonditionen nach KfW/BAFA-BEG, aufbereitet u. a. ADAC, C.A.R.M.E.N. e.V., Finanztip. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet.
01

Was sich ändert — zweimal am selben Punkt

Der erste Beschluss betrifft das Ordnungsrecht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab, Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli beschlossen. Das Kernstück des alten Gesetzes, die Pflicht, jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, fällt weg. Die Heizungswahl wird bis 2029 wieder technologieoffen, Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden. Gestrichen werden außerdem die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel und das geplante Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045, ebenso die Kopplung des Heizungstauschs an die kommunale Wärmeplanung. Das ist mehr als eine Fußnote: Die Wärmeplanungsfristen für größere Städte greifen gerade erst, das Gebot fällt also in dem Moment, in dem es zu wirken begann. An die Stelle der Vorschrift treten weichere Instrumente, eine Bio-Treppe für neu eingebaute fossile Heizungen (10 Prozent klimaneutrale Brennstoffe ab 2029, ansteigend auf 60 Prozent bis 2040) und eine Grüngas-Quote. Die eigentliche Lenkung soll der CO2-Preis leisten.

Der zweite Beschluss betrifft die Förderung, umgebaut zum 21. Juli. Die Grundförderung für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energie bleibt bei 30 Prozent, aber zwei Zuschläge verschwinden ganz: der Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Der Klimageschwindigkeitsbonus für den schnellen Austausch fällt sofort von 20 auf 16 Prozent und dann in Vier-Punkte-Schritten weiter, auf 12 Prozent ab Februar 2027 und null ab August 2028. Der Einkommensbonus wird steiler gestaffelt: 40 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Der Gesamtzuschuss ist neu bei 80 Prozent für die unterste Einkommensgruppe gedeckelt und bei 70 Prozent darüber, zuvor lag der Deckel einheitlich bei 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro und ab dem 1. Februar 2027 um weitere 750 Euro je Halbjahr.

Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein Wertschöpfungsbonus hinzu, und der hat es in sich. Wärmepumpen aus europäischer Fertigung erhalten 15 Prozent zusätzlich, während die Grundförderung für außerhalb Europas gefertigte Geräte auf 15 Prozent halbiert wird. Zwischen einem EU-Gerät und einem Nicht-EU-Gerät klafft damit ein Förderabstand von bis zu 30 Prozentpunkten. In der Summe zeigt die Reform in zwei Richtungen zugleich: mehr Zuschuss für die unterste Einkommensgruppe, weniger für alle anderen und über die Zeit, dazu weniger Vorschrift und mehr Vertrauen auf den Preis.

02

Mechanismus — drei Werkzeuge für ein Ziel

Den Umstieg von fossiler auf klimafreundliche Wärme kann der Staat mit drei Instrumenten steuern. Eine Vorschrift schreibt die Technik vor, das war das 65-Prozent-Gebot. Ein Preis verteuert das unerwünschte Verhalten, das ist der CO2-Preis auf Heizöl und Gas. Ein Zuschuss verbilligt das erwünschte Verhalten, das ist die BEG-Förderung. Alle drei zielen auf denselben Punkt, den Austausch der Heizung, greifen aber an verschiedenen Stellen an und haben verschiedene Nebenwirkungen. Die Reform ersetzt das erste Instrument durch die beiden anderen.

Warum überhaupt fördern, wenn es einen Preis gibt? Ökonomisch, weil der Markt beim Heizungstausch mehrfach hakt. Der Schaden des CO2-Ausstoßes steckt nicht vollständig im Gaspreis, das ist die Externalität, die der CO2-Preis korrigieren soll. Dazu kommen Friktionen, die ein Preis allein nicht löst. Die Wärmepumpe kostet vorab viel, während sich die Ersparnis über Jahre verteilt, und wer knapp bei Kasse ist oder die Zukunft stark abwertet, investiert trotz guter Rechnung nicht. Im Mietshaus entscheidet der Vermieter über die Anlage, während der Mieter die Energiekosten trägt, das gespaltene Anreizproblem. Ein Zuschuss adressiert genau diese Friktionen, ein Preis für sich genommen nicht. Deshalb ist die Kombination aus Preis und Zuschuss ökonomisch sinnvoll. Riskant ist etwas anderes: die Vorschrift zu streichen und im selben Jahr beide verbleibenden Hebel zu schwächen.

03

Das Modell — die Rechnung hinter der Schlagzeile

Die Schlagzeile lautet „bis zu 80 Prozent". Rechnet man die neuen Konditionen gegen die alten, ergibt sich ein anderes Bild (nebenstehende Rechnung, eigene Näherung an der Deckelgrenze). Nur die unterste Einkommensgruppe gewinnt, und zwar 1.400 Euro. Mittlere Einkommen verlieren, und Haushalte ohne Einkommensbonus verlieren am meisten, rund 3.620 Euro, vor allem weil der Effizienzbonus wegfällt und der Kostendeckel sinkt. Der eigentliche soziale Hebel ist dabei nicht der steilere Einkommensbonus, sondern die Anhebung des Gesamtdeckels von 70 auf 80 Prozent allein für die unterste Gruppe.

Damit löst sich auch die Frage, ob der schrumpfende Zuschuss ein Dringlichkeitssignal ist. Ein Bonus, der planmäßig fällt, wirkt wie eine Frist, wer jetzt tauscht, bekommt mehr als der, der wartet. Für die einkommensschwachen Haushalte, um die es politisch geht, stimmt das aber nicht. Grundförderung, Geschwindigkeits- und Einkommensbonus summieren sich bei ihnen auf über 80 Prozent, sodass der Deckel greift und die Absenkung des Geschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent zunächst wirkungslos bleibt. Ihr einziges echtes Frühzeit-Signal ist der sinkende Kostendeckel, und der bringt 750 Euro mal 80 Prozent, also 600 Euro je Halbjahr, rund zwei Prozent der Investition. Das ist kaum eine Frist. Für die Kapitalbeschränkten ist der schrumpfende Zuschuss also kein Anreiz, früher zu handeln, sondern schlicht ein Sparpfad. Die Frist wirkt vor allem bei den einkommensstärkeren Haushalten ohne Deckelbindung, also bei denen, die den Anstoß am wenigsten brauchen.

Bleibt der Mitnahmeeffekt, das Grundproblem jeder Subvention. Ein Teil des Geldes fließt an Haushalte, die ohnehin gewechselt hätten, und ist für das Klimaziel verloren. Je höher der Zuschuss, desto größer die Gefahr, dass er Renditen vergoldet statt Entscheidungen auszulösen. Der 80-Prozent-Deckel für die unterste Gruppe ist sozial gut begründet, verschärft aber genau dieses Problem, wo die Wechselentscheidung ohnehin gefallen wäre.

04

Verteilung — sozial gestaffelt, aber nur für Eigentümer

Die Förderung wird gezielter auf niedrige Einkommen gerichtet, das ist real. Der Haken liegt darin, wen sie überhaupt erreicht. Einen Zuschuss zur Heizung bekommt, wer eine Heizung besitzt, also der Eigentümer. Wer zur Miete wohnt, entscheidet nicht über die Anlage und erhält den Zuschuss nicht. Der Vermieter kann die Kosten des Tauschs über die Modernisierungsumlage weiterreichen (nach Paragraf 559 BGB bis zu acht Prozent der Kosten, gedeckelt auf drei Euro je Quadratmeter und Monat), sodass der Mieter am Ende für die Investition mitzahlt und den Energiepreis ohnehin trägt. Der progressive Anstrich der Förderquote endet an der Eigentumsgrenze.

Dazu kommt die Falle, die das Ende der Vorschrift öffnet. Wer jetzt die freie Wahl nutzt und eine billige Öl- oder Gasheizung einbaut, spart die hohen Anschaffungskosten der Wärmepumpe, sitzt aber zwanzig Jahre auf einem Brennstoff, den der CO2-Preis planmäßig verteuert. Diese Wette geht vor allem für die auf, die sich die Wärmepumpe auch mit Zuschuss nicht leisten können, weil sie die Vorfinanzierung und den Eigenanteil nicht stemmen. Das Ordnungsrecht hätte diesen Lock-in verhindert, der Preis bestraft ihn erst im Nachhinein. Der Wertschöpfungsbonus schließlich ist offen Industriepolitik: Der Förderabstand von bis zu 30 Prozentpunkten zwischen EU- und Nicht-EU-Gerät ist weniger ein Bonus als ein Zoll im Fördergewand. Er schützt die europäische Wärmepumpenfertigung, verteuert aber die geförderte Anlage und senkt die Klimawirkung je eingesetztem Euro.

05

Die Grenze — der Preis, der 2028 fallen könnte

Ob Preis und Zuschuss die Vorschrift ersetzen können, ist keine Prinzipienfrage. Sie können es, und der beste Einwand gegen das alte Gebot ist ernst zu nehmen: Das 65-Prozent-Gebot hat den Heizungsmarkt 2023 und 2024 einbrechen lassen, 2025 wurde mit 627.000 verkauften Wärmeerzeugern der niedrigste Stand seit fünfzehn Jahren erreicht. Ein Ordnungsrecht ohne Akzeptanz bindet wenig und ist nicht zeitkonsistent, es wurde gerade widerrufen. Ein glaubwürdiger Preis lenkt die Vermeidung effizienter und hält länger. Die Frage ist deshalb nicht das Ob, sondern die Kalibrierung.

Und die fällt nüchtern aus, gerade beim Preis. Anders als oft dargestellt ist der CO2-Preis kein Zukunftsversprechen: National liegt er über das Brennstoffemissionshandelsgesetz schon heute bei 55 Euro je Tonne und bleibt 2027 in diesem Korridor. Das eigentliche Risiko liegt 2028. Dann übernimmt der europäische Emissionshandel ETS 2, dessen Preis über Auktionen entsteht und im Startjahr durch rund 30 Prozent zusätzlich ausgegebene Zertifikate gedämpft wird, ergänzt um einen Mengenmechanismus, der bei hohen Preisen weitere Zertifikate in den Markt gibt. Das ist kein harter Deckel, aber es zielt darauf, den Preis zu begrenzen. Möglich ist damit, dass der deutsche CO2-Preis 2028 von 55 Euro in Richtung der europäischen Stabilisierungsschwelle sinkt, statt zu steigen, falls Deutschland nicht vorab einen nationalen Mindestpreis festlegt. Diese Entscheidung ist offen. Dazu passt, dass die EU-Kommission den älteren Emissionshandel für Strom und Industrie gerade zusätzlich gelockert hat.

Das ist der eigentliche Prüfstein. Eine Heizung, die heute eingebaut wird, läuft zwei Jahrzehnte, die Entscheidung fällt jetzt und ist teuer zu korrigieren. Wenn in diesem Moment die Vorschrift fehlt, der Zuschuss kleiner wird und der Preis 2028 eher fällt als steigt, dann entscheidet sich mancher Haushalt rational für die billige fossile Anlage. Zusätzlich hat die Deutsche Umwelthilfe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz angekündigt. Ob berechtigt oder nicht, sie nährt genau die Planungsunsicherheit, gegen die Preis und Förderung ankämpfen müssten. Ob die Reform die Wärmewende trägt, hängt am Ende nicht an der Förderquote von 80 Prozent, sondern daran, ob der CO2-Preis glaubwürdig hoch bleibt. Solange das offen ist, ersetzt er die abgeschaffte Vorschrift nicht.

06

Der Kern — und die Prüfgröße

Der Instrumententausch ist vertretbar, die Kalibrierung ist es nicht. Die Vorschrift ist ganz weg, samt Austauschpflicht und Wärmeplanungs-Kopplung. Der Zuschuss wird umgebaut, großzügiger nur für die unterste Einkommensgruppe (dort plus 1.400 Euro), kleiner für alle anderen (bis minus 3.620 Euro) und über die Zeit schrumpfend. Und der Preis, der beides ersetzen soll, liegt heute zwar bei 55 Euro, könnte beim Übergang zum europäischen Emissionshandel 2028 aber sinken. Drei Werkzeuge, und an allen dreien wird im selben Jahr die Spannung herausgenommen.

Der durchgerechnete Befund: Wer die Reform bewerten will, sollte nicht auf die Schlagzeile 80 Prozent schauen, sondern auf drei Größen mit klarem Basiswert. Erstens die Austauschrate, gemessen am Absatz von 2025 (299.000 Wärmepumpen, plus 55 Prozent, bei insgesamt nur 627.000 Wärmeerzeugern, minus 12 Prozent), also ob der Markt nach dem Ende des Gebots und mit kleinerem Zuschuss weiter dreht oder wieder kippt. Zweitens die Zahl der jetzt neu eingebauten Öl- und Gasheizungen, denn jede ist ein Lock-in für zwanzig Jahre. Drittens der Pfad des CO2-Preises, konkret die Entscheidung über einen nationalen Mindestpreis ab 2028, weil nur ein glaubwürdig hoher Preis die weggefallene Vorschrift ersetzt. An der Förderquote lässt sich keine dieser Größen ablesen.

Betroffenheit

Was die Förderung real bringt (Höchstzuschuss, eigene Rechnung)

Maximaler Zuschuss vor und nach dem Umbau, an der jeweiligen Deckelgrenze gerechnet (alt: 30.000 € Kostenbasis, Deckel 70 %; neu: 28.000 €, Deckel 80/70 %). Grün = Gewinn, Rot = Verlust. Nur die unterste Einkommensgruppe gewinnt.

Haushaltseinkommenalt (bis 20.7.)neu (ab 21.7.)Differenz
bis 30.000 €21.000 €22.400 €+1.400 €
30.000–40.000 €21.000 €19.600 €−1.400 €
ohne Einkommensbonus16.500 €12.880 €−3.620 €

Diskriminierende Empirie: (a) Der Gewinn der untersten Gruppe kommt fast allein aus dem höheren Gesamtdeckel (70 → 80 %), nicht aus dem steileren Einkommensbonus. (b) Der große Verlust ohne Bonus (−3.620 €) stammt aus dem gestrichenen Effizienzbonus und dem gesunkenen Kostendeckel. (c) Weil bei den unteren Gruppen der Deckel bindet, ist die Absenkung des Geschwindigkeitsbonus für sie zunächst wirkungslos — ihr einziges Frühzeit-Signal ist der sinkende Kostendeckel, rund 600 € je Halbjahr.

Einordnung · Prüfstand

Beide Beschlüsse sind real und beziffert: GModG (65-%-Gebot, Austauschpflicht und Wärmeplanungs-Kopplung weg) am 10.7.2026, BEG-Umbau ab 21.7.2026. Durchgerechnet zählen drei Punkte, die die Schlagzeile „bis 80 Prozent" nicht zeigt:

  • Die Rechnung: Nur Haushalte unter 30.000 € gewinnen (+1.400 €), vor allem durch den höheren Gesamtdeckel (70 → 80 %). Mittlere Einkommen verlieren (−1.400 €), Haushalte ohne Bonus am meisten (−3.620 €, gestrichener Effizienzbonus plus sinkender Kostendeckel). Für die kapitalbeschränkten Gruppen bindet der Deckel, deshalb ist der fallende Geschwindigkeitsbonus für sie zunächst wirkungslos, und der schrumpfende Zuschuss ist Sparpfad statt Dringlichkeitssignal.
  • Der Instrumententausch: Die Vorschrift wird durch Preis und Zuschuss ersetzt, ökonomisch vertretbar (der Zuschuss deckt die Friktionen, die ein Preis nicht löst; das alte Gebot hatte den Markt 2023/24 einbrechen lassen). Das Problem ist die Kalibrierung: Der nationale CO2-Preis liegt zwar bei 55 €/t, könnte beim Übergang zum ETS 2 2028 aber sinken (Frontloading, Mengenmechanismus), falls kein nationaler Mindestpreis kommt.
  • Die Verteilung und der Lock-in: Die Förderung erreicht nur Eigentümer, Mieter zahlen über die Modernisierungsumlage mit und tragen den Energiepreis. Wer jetzt fossil einbaut (Gebot und Austauschpflicht weg), sitzt zwanzig Jahre auf steigenden CO2-Kosten. Der Wertschöpfungsbonus ist mit bis zu 30 Pp Abstand ein Zoll im Fördergewand. Die angekündigte Verfassungsbeschwerde (DUH) erhöht die Planungsunsicherheit.

Unterm Strich: Der Tausch von Vorschrift zu Preis und Zuschuss ist vertretbar, die Kalibrierung nicht. Prüfgröße ist die Austauschrate (Basis 2025: 299.000 Wärmepumpen), die Zahl neu eingebauter Öl- und Gasheizungen und die offene Entscheidung über einen nationalen CO2-Mindestpreis ab 2028. An der Förderquote „bis 80 Prozent" lässt sich das nicht ablesen.

Modell · Was-wäre-wenn

Ökonomische Einordnung

Modell/Was-wäre-wenn: Die Wärmewende ist der Lehrbuchfall der Instrumentenwahl zwischen Ordnungsrecht, Preis und Subvention. Die volle Analyse zum CO2-Preis zeigt, wie ein Preis die Vermeidung effizient lenkt und wo er an Friktionen scheitert, die eine Subvention abfedern muss. Kein einfacher Kurvenverlauf im Bericht, daher der Verweis auf die volle Analyse.

→ zur vollen interaktiven Analyse „CO2-Preis" (Preis vs. Menge, Vermeidungskosten, Aufkommen und Verteilung)

Modell-Einordnung, keine Prognose — getrennt von den oben belegten Zahlen.

Quellen

Belege

  • Gesetz (Primärquelle): Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ablöst; von Bundestag und Bundesrat am 10.7.2026 beschlossen, Verkündung Ende Juli/Anfang August erwartet. Kernpunkte: Wegfall des 65-Prozent-EE-Gebots (Heizungswahl technologieoffen bis 2029), Wegfall der Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel und des Betriebsverbots ab 2045 (§ 72 GEG), Entkopplung von der kommunalen Wärmeplanung; Ersatz durch „Bio-Treppe" (10 % 2029, 15 % 2030, 30 % 2035, 60 % 2040) und Grüngas-Quote. Amtlich: BBSR-GEG-Portal des Bundes (bbsr-geg.bund.de), Bundesregierung; aufbereitet u. a. GÖRG (17.7.2026), zdfheute, IWR.
  • Förderung (BEG, ab 21.7.2026): Grundförderung 30 %; Effizienzbonus (Wärmepumpe) und Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) gestrichen; Klimageschwindigkeitsbonus 20 → 16 %, dann 12 % (1.2.2027), 8 % (1.8.2027), 4 % (1.2.2028), 0 % (1.8.2028); Einkommensbonus 40 % (bis 30.000 €) / 30 % (bis 40.000 €) / 10 % (bis 50.000 €), Familienzuschlag +10.000 € je minderjährigem Kind; Gesamtdeckel 80 % (unter 30.000 €) bzw. 70 % (zuvor einheitlich 70 %); förderfähige Kosten 30.000 → 28.000 €, erste weitere Absenkung um 750 € zum 1.2.2027; ab Q1 2027 Wertschöpfungsbonus 15 % für EU-gefertigte Wärmepumpen, Grundförderung für Nicht-EU-Geräte auf 15 % halbiert. Quelle: KfW/BAFA-BEG-Förderbedingungen, aufbereitet ADAC („Was sich ab 21.7.2026 ändert"), C.A.R.M.E.N. e.V. (BEG-Konditionen), Finanztip, energieheld.
  • Verteilungsrechnung (eigene Näherung, an der Deckelgrenze): Höchstzuschuss alt bei 30.000 € Kostenbasis und Deckel 70 % gegen neu bei 28.000 € und Deckel 80/70 %. Ergebnis: unter 30.000 € 21.000 → 22.400 € (+1.400); 30.000–40.000 € 21.000 → 19.600 € (−1.400); ohne Einkommensbonus 16.500 → 12.880 € (−3.620, u. a. wegen gestrichenem Effizienzbonus). Die Werte ohne Bonus decken sich mit dem Rechenbeispiel von Energiegestalter. Bindungsbefund: Bei den unteren Gruppen (Grund + Geschwindigkeits- + Einkommensbonus > 80 %) greift der Deckel, die Absenkung 20 → 16 % ist für sie zunächst wirkungslos; ihr Frühzeit-Signal ist allein der sinkende Kostendeckel (750 € × 80 % ≈ 600 € je Halbjahr).
  • CO2-Preis-Kontext: national über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) 2026 im Korridor 55–65 €/t, für 2027 stabil gehalten (Koalitionsausschuss 12.5.2026, Drittes BEHG-Änderungsgesetz). Ab 2028 europäischer Emissionshandel ETS 2 (Start von 2027 verschoben), Preis über Auktionen, im Startjahr durch ~30 % Frontloading zusätzlicher Zertifikate gedämpft, plus Mengenmechanismus bei hohen Preisen (kein harter Deckel). Daraus das Risiko eines Preisrückgangs 2028 ohne nationalen Mindestpreis. Quelle: Haufe, EY (BEHG-Änderung), IHK/BDEW (ETS-2-Verschiebung); vgl. Prüfstand-Bericht „EU lockert den Emissionshandel".
  • Markt/Basiswerte: 2025 wurden in Deutschland 627.000 Wärmeerzeuger verkauft (−12 % ggü. 2024, niedrigster Stand seit 15 Jahren), darunter rund 299.000 Wärmepumpen (+55 %); Wärmepumpen wurden erstmals meistverkaufter Heizungstyp (BDH-Jahresbilanz). Modernisierungsumlage nach § 559 BGB max. 8 % der Kosten, gedeckelt 3 €/m²·Monat. Verfassungsbeschwerde gegen das GModG von der Deutschen Umwelthilfe angekündigt; mehrere Gutachten sehen formelle/materielle Zweifel (u. a. vzbv-Stellungnahme, Klima-Allianz).
  • Theorie: Instrumentenwahl in der Umweltpolitik — Ordnungsrecht (Standards/Gebote) vs. Preisinstrumente (Pigou-Steuer/Emissionshandel) vs. Subventionen; Zweitbest-Begründung für Subventionen bei Kapitalmarkt- und Verhaltensfriktionen und internen Effekten. Mitnahmeeffekte/Deadweight von Investitionszuschüssen. Gespaltene Anreize Vermieter/Mieter (Split Incentive) als Marktversagen der energetischen Sanierung. Lock-in langlebiger Kapitalgüter (Heizungen ~20 Jahre). Zeitkonsistenz und Akzeptanz von Ordnungsrecht vs. Preis. Externe Effekte: Pigou/Coase.
  • Prüfstand-Bezug: volle interaktive Analyse „CO2-Preis" (/massnahme/co2preis/) und Theorie „Externe Effekte: Pigou/Coase" (/theorie/externe-effekte-pigou-coase/). Verwandt: Bericht „EU lockert den Emissionshandel" (der Preis, auf den die Heizungspolitik setzt) und „Neubauförderung" (Subventionsdesign im Gebäudebereich); Energiesteuer und Stromsteuer (Preisinstrumente, Inzidenz).
  • Eigene Einordnung: Rahmung als Instrumentenwahl (Vorschrift/Preis/Subvention); durchgerechnete Verteilungswirkung (nur unterste Gruppe gewinnt, Treiber ist der 80-%-Deckel); Auflösung der Doppellesart über die Deckelbindung (Sparpfad statt Frist für die Kapitalbeschränkten); Reframing des Preises (heute 55 €/t, Risiko 2028 Rückgang statt „zu spät"); Verteilung (nur Eigentümer, Mieter über Umlage, Lock-in bei fossilem Neueinbau); Wertschöpfungsbonus als Industriepolitik mit Effizienzkosten. Bewertungen als modelliert/eingeordnet gekennzeichnet, Zahlen aus Gesetzesbeschluss, Förderbedingungen und Marktbilanz belegt.

Alle Zahlen in diesem Bericht sind mit Primärquelle belegt (amtliche Angaben). Modell-Lesarten (ökonomische Einordnungen) sind als solche gekennzeichnet und von den Fakten getrennt.