Über kaum etwas wird gerade so viel geredet wie über die „große Steuerreform". Geht man die Vorhaben durch, zerfällt das große Wort in drei sehr unterschiedliche Dinge: etwas Beschlossenes, etwas Angekündigtes — und etwas bereits Gescheitertes. Prüfstand trennt sie.
| Vorhaben | Status | Kern |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag 2026 | beschlossen | +252 € auf 12.348 € |
| Entlastungsprämie 1.000 € | gescheitert | Bundesrat 13.5.2026 abgelehnt, aufgegeben |
| Einkommensteuerreform | angekündigt | für 1.1.2027, noch nicht beziffert |
Belegt in Kraft ist vor allem die Anhebung des Grundfreibetrags um 252 € auf 12.348 €. Das ist real, aber keine Reform im eigentlichen Sinn: Der Grundfreibetrag muss das steuerfreie Existenzminimum abbilden und wird verfassungsrechtlich geboten regelmäßig nachgezogen.
Ökonomisch ist das vor allem ein Ausgleich der kalten Progression — der Effekt, dass Inflation und Tariflohn die Menschen in höhere Steuerzonen schieben, ohne dass sie real mehr haben. Den Effekt zu neutralisieren ist sinnvoll, aber es ist Instandhaltung des Tarifs, keine Umgestaltung.
Geplant war eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 €, die Arbeitgeber zahlen können — gegenfinanziert über eine höhere Tabaksteuer. Der Bundesrat lehnte am 13. Mai 2026 ab; die Regierung verfolgt das Vorhaben nicht weiter.
Schon die Konstruktion war durchgerechnet heikel: Ein pauschaler Bonus (für alle gleich hoch) wird über die Tabaksteuer finanziert — eine Steuer, die regressiv wirkt, weil sie einkommensschwächere Haushalte anteilig stärker trifft. Entlastung oben pauschal, Finanzierung unten überproportional: Das ist verteilungspolitisch genau die falsche Richtung. (Modell-Lesart zur Inzidenz der Tabaksteuer.)
Die eigentliche „große" Reform ist die Einkommensteuerreform für 2027: Finanzminister Klingbeil will sie zügig vorlegen, sie soll kleine und mittlere Einkommen dauerhaft entlasten und zum 1.1.2027 in Kraft treten.
Hier ist die ehrlichste Aussage zugleich die unbequemste: Man kann sie noch nicht durchrechnen. Wirkung und Verteilung einer Einkommensteuerreform hängen vollständig am Tarifverlauf — Eckwerte, Zonengrenzen, Spitzensteuersatz —, und der liegt nicht vor. Bis dahin ist „Entlastung der Mitte" eine Absichtsformel, kein Ergebnis.
Ob eine Einkommensteuerreform „die Mitte" entlastet, entscheidet sich an Details, nicht an Schlagworten: Wo der Eingangs- und der Spitzensteuersatz greifen, wie breit die mittlere Progressionszone gezogen wird, und wie das Ganze gegenfinanziert wird. Genau das war beim 1.000-€-Bonus der wunde Punkt — und es wird beim Tarif 2027 wieder der entscheidende sein.
Solange diese Eckwerte fehlen, gilt für Prüfstand: Wir rechnen Beschlossenes, nicht Angekündigtes. Sobald der Tarif 2027 auf dem Tisch liegt, lässt er sich Zone für Zone durchrechnen.
Die „große Steuerreform" ist drei Dinge auf einmal — und nur eines davon gilt:
Die Überschrift ist groß, die belegbare Substanz heute klein. Das ist keine Wertung der Reform — sondern die ehrliche Trennung von dem, was gilt, dem, was geplant ist, und dem, was schon gescheitert ist.
Alle Zahlen in diesem Bericht sind mit Primärquelle belegt (amtliche Angaben). Modell-Lesarten (ökonomische Einordnungen) sind als solche gekennzeichnet und von den Fakten getrennt.