PRÜFSTAND
Stand · Mo., 26. Oktober 2026
Steuern · Verteilung

Die Einkommensteuer-Reform 2027 ist beziffert: rund 10 Milliarden Entlastung unten, zwei neue Reichensteuer-Stufen oben.

PRÜFSTAND-Bericht · primärquellen-belegt · Stand 2. Juli 2026 · Koalitionsausschuss 2. Juli 2026 · Entlastung geplant ab 1. Januar 2027

Was im Frühjahr noch „angekündigt, aber unbeziffert" war, hat der Koalitionsausschuss am 2. Juli mit Zahlen gefüllt: ein Entlastungsvolumen von rund 10 Mrd. € pro Jahr ab 2027 — über Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag, mit Fokus auf kleine und mittlere Einkommen. Gegenfinanziert werden soll ein Teil oben: zwei neue „Reichensteuer"-Stufen von 45 % und 47 %. Durchgerechnet ist das eine echte Entlastung der Breite — die neuen Spitzensätze sind eher Verteilungssignal als Aufkommensquelle.

KennzahlWertHinweis
Entlastungsvolumen≈ 10 Mrd. € / JahrRegierungsangabe/Schätzung, ab 1.1.2027
Entlastet überGrundfreibetrag · Kinderfreibetrag · Kindergeld · AN-PauschbetragFokus kleine/mittlere Einkommen
Neue Stufe 45 %ab 250.000 € zvE„Reichensteuer" neu gestaffelt
Neue Stufe 47 %ab 280.000 € zvEoberste Stufe
Spitzensteuersatz 42 %greift erst späterlaut Berichten Schwelle über bisher ~70.000 € zvE
RechtsstandKoalitionsausschuss-BeschlussKabinett/Gesetzgebung folgt
Eckdaten · Quelle: Koalitionsausschuss 2. Juli 2026 (Regierungsangaben, teils Schätzung)
01

Was beschlossen wurde

Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 eine Einkommensteuer-Reform mit Wirkung zum 1. Januar 2027 verabredet. Das Entlastungsvolumen beziffert die Regierung auf rund 10 Mrd. € pro Jahr, mit Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Einkommen. Entlastet wird über die klassischen Stellschrauben: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen.

Am oberen Ende wird verschärft: Ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen greift künftig ein Satz von 45 %, ab 280.000 € einer von 47 %. Der reguläre Spitzensteuersatz von 42 % bleibt dem Satz nach unverändert, soll aber laut Berichten erst bei einem höheren Einkommen als bisher (~70.000 €) einsetzen. Der Beschluss ist eine Verabredung des Koalitionsausschusses — Kabinett und Gesetzgebung stehen noch aus.

02

Die Entlastung unten: gegen die kalte Progression

Der größere Teil der 10 Mrd. € wirkt in der Breite. Höhere Grund- und Kinderfreibeträge heben den steuerfreien Sockel; ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen pauschal. Ökonomisch ist das vor allem eine Korrektur der kalten Progression — der schleichenden Mehrbelastung, wenn Löhne nur die Inflation ausgleichen, der Tarif aber nicht mitwächst.

Verteilungspolitisch entlastet ein höherer Grundfreibetrag absolut alle Steuerzahler gleich (der Sockel gilt für jeden), relativ aber die unteren Einkommen am stärksten. Das deckt sich mit dem erklärten Fokus „kleine und mittlere Einkommen".

03

Die Reichensteuer oben: Signal mehr als Aufkommen

Die neuen Stufen ab 250.000 / 280.000 € treffen nur einen kleinen Bruchteil der Steuerpflichtigen — Einkommen in dieser Höhe hat weit weniger als ein Prozent. Selbst spürbare Satz-Aufschläge auf eine schmale Basis bringen entsprechend überschaubares Mehraufkommen; die zwei Stufen finanzieren die 10-Mrd-Entlastung erkennbar nicht gegen.

Hinzu kommt die Verhaltensreaktion: Am oberen Ende ist die Elastizität des zu versteuernden Einkommens höher — Gestaltung, Rechtsformwahl, Verlagerung. Im internationalen Steuerwettbewerb (mobiles Kapital, Wegzug) begrenzt das, was höhere Spitzensätze real einbringen. (Größenordnung modelliert — die tatsächliche Reaktion zeigt erst die Veranlagung.) Die Botschaft ist damit primär verteilungspolitisch, nicht fiskalisch.

04

Netto: eine Mindereinnahme mit Umverteilungsprofil

Weil die Entlastung breit und die Mehrbelastung schmal ist, bleibt unter dem Strich eine Netto-Mindereinnahme — die Reform kostet den Fiskus, sie finanziert sich nicht selbst. Genau das steckt in der Zahl „Entlastungsvolumen 10 Mrd. €": Es ist der Betrag, den der Staat weniger einnimmt, nicht eine Umschichtung zum Nulltarif.

Am Leistungsfähigkeitsprinzip gemessen ist die Richtung konsistent: entlasten, wo die Progression am härtesten drückt (untere/mittlere Einkommen), stärker belasten, wo die Leistungsfähigkeit am höchsten ist. Ob die 10 Mrd. € haushaltspolitisch tragbar sind, ist eine andere Frage — sie hängt an Konjunktur und den übrigen Posten des Reformpakets, nicht am Tarif allein.

Einordnung · Prüfstand

Die Reform macht das, was ihr Etikett sagt — sie entlastet die Breite. Beim Gegenfinanzieren sollte man aber nicht zu viel erwarten:

  • Entlastung unten (~10 Mrd.): real und breit, vor allem Korrektur der kalten Progression; relativ stärkste Wirkung bei kleinen/mittleren Einkommen.
  • Reichensteuer oben (45 %/47 %): trifft < 1 % der Zahler, schmale Basis + Verhaltensreaktion → Aufkommen überschaubar, Wirkung vor allem symbolisch/verteilungspolitisch.
  • Netto Mindereinnahme: die Reform kostet — die Spitzenstufen finanzieren die Entlastung nicht gegen.

Eine Entlastung der Breite gegen die kalte Progression ist ökonomisch nachvollziehbar. Nur sollte die „Reichensteuer" nicht als Finanzierung verkauft werden: Sie setzt ein Verteilungssignal, füllt aber die 10-Milliarden-Lücke nicht. Belastbar wird das Bild erst mit dem Gesetzentwurf und einer amtlichen Aufkommensschätzung.

Quellen

Belege

  • Koalitionsausschuss 2. Juli 2026 (CDU/CSU/SPD): Einkommensteuer-Entlastung ~10 Mrd. €/Jahr ab 1.1.2027 über Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Arbeitnehmerpauschbetrag; Fokus kleine/mittlere Einkommen. Quellen: ZDFheute, t-online, infranken.
  • Neue Tarifstufen: 45 % ab 250.000 € zvE, 47 % ab 280.000 € zvE; Spitzensteuersatz 42 % dem Satz nach unverändert, Schwelle laut Berichten angehoben. Quellen: taz, Junge Freiheit, t-online.
  • Einordnung: geringe Zahl der Steuerpflichtigen mit zvE > 250.000 € (< 1 %); Aufkommen der Spitzenstufen daher begrenzt; Verhaltensreaktion/Elastizität des zu versteuernden Einkommens und internationaler Steuerwettbewerb — als Modell markiert.
  • Status: politische Verabredung des Koalitionsausschusses; Kabinettsbeschluss und Gesetzgebung sowie amtliche Aufkommensschätzung stehen aus.

Alle Zahlen sind mit Primärquelle belegt. Einzelne, ausdrücklich als „modelliert/illustrativ" gekennzeichnete Werte sind Rechen-Illustrationen, keine amtlichen Zahlen. Tatsachen und Modell-Lesarten sind getrennt ausgewiesen.